Foto: Anut21ng Photo - stock.adobe.com

Urteil

Arbeitsunfall ja – aber was ist mit den Folgen?

Sind alle Beschwerden, die nach einem Arbeitsunfall auftreten, auch Folgen dieses Unfalls? Darüber musste jetzt ein Gericht entscheiden.

Arbeitsunfälle und ihre Folgeerkrankungen sind über die gesetzliche Versicherung abgesichert. Sind aber alle Beschwerden, die nach einem Unfall auftreten, auch durch ihn verursacht? Darüber hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.

Arbeitsunfall oder nicht? Die Details machen den Unterschied

Betrunken gestürzt: Arbeitsunfall. Auf Firmentoilette verunfallt: leider Privatsache. Wir erklären die Feinheiten des Versicherungsschutzes – und worauf es bei der Unfall-Schilderung ankommt.
Artikel lesen

Der Fall: Ein Maler wollte auf einem Gerüst stehend eine etwa 30 Kilo schwere Leiter auf die nächste Gerüstlage befördern. Dabei verspürte er einen heftigen Schmerz im rechten Schultergelenk. Er konnte die Leiter nicht mehr halten, die auf ihn fiel und dabei an der Hüfte traf. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Vorfall als Arbeitsunfall an, sah aber als Unfallfolge allein die Hüftprellung. Dass der Mann außerdem an einer Schädigung einer Schultersehne litt, sei keine Folge des Unfalls, sondern eine degenerative Veränderung, argumentierte die Berufsgenossenschaft. Der Maler klagte.

Das Urteil: Das Sozialgericht Karlsruhe schloss sich der Sicht der Berufsgenossenschaft an. Der Unfall sei nicht ursächlich für die Schulterbeschwerden gewesen. Es bestehe nur ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Auftreten der Gesundheitsstörung. Die Verletzung einer Sehne, an der der Maler litt, setze einen anderen Unfallverlauf voraus, so das Gericht. Zudem belegten medizinische Befunde einen degenerativen Sehnenschaden. Dass der Mann vor dem Unfall weder Probleme im Bereich des rechten Schultergelenks gehabt habe, noch ärztliche Behandlungsmaßnahmen erforderlich gewesen seien, sei in diesem Zusammenhang unwesentlich.

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.06.2019, Az. S 1 U 3580/18

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos mehr zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Mit dem handwerk.com-Newsletter bleiben Sie auf dem Laufenden. Hier geht es zur Anmeldung!

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/arbeitsschutz-ist-das-wichtigste-ueberhaupt[/embed]

Arbeitsrecht: Diese 10 Urteile sollten Arbeitgeber kennen

Befristung, Videoüberwachung oder Resturlaub – es gibt viele Gründe für Streit mit Mitarbeitern. Diese Urteile des Bundesarbeitsgerichts sollten Chefs kennen.
Artikel lesen
Arbeitsunfall ja – aber was ist mit den Folgen? > Paragraphs > Image Paragraph

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Erst Alkoholkonsum, dann der Sturz in die Tiefe: Azubi erleidet Arbeitsunfall auf der Ausbildungsfahrt.

Personal

Waghalsige Kletteraktion: Sturz vom Dach ist Arbeitsunfall

Während einer Ausbildungsfahrt stürzt ein Azubi alkoholisiert vom Dach einer Jugendherberge. Das ist ein Arbeitsunfall, entscheidet ein Gericht.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
S

Schlägerei auf dem Arbeitsweg ist kein Arbeitsunfall

Ein Bauleiter erleidet eine Mittelgesichtsfraktur, weil er sich auf dem Arbeitsweg mit einem Falschparker prügelt. Ein Arbeitsunfall ist das nicht, entschied jetzt ein Gericht.

Arbeitsrecht

Arbeitsunfall oder nicht? Die Details machen den Unterschied

Betrunken gestürzt: Arbeitsunfall. Auf Firmentoilette verunfallt: leider Privatsache. Wir erklären die Feinheiten des Versicherungsschutzes – und worauf es bei der Unfall-Schilderung ankommt.

    • Arbeitsrecht

Urteil

Schlägerei unter Kollegen kann Arbeitsunfall sein

Zwei Arbeitskollegen streiten sich auf dem Nachhauseweg. Der Höhepunkt: eine Prügelei. Jetzt muss die Unfallversicherung für die Folgen aufkommen.

    • Recht, Arbeitsrecht