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Arbeitszeit ist Chefsache

Arbeitszeit ist Chefsache

Wenn ein Unternehmen die Wochenarbeitszeit seiner Mitarbeiter erhöhen will, ist es nicht auf die Zustimmung des Betriebsrates angewiesen. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden.

Auf das Urteil können sich allerdings nur die Unternehmen berufen, die nicht an Tarifverträge gebunden sind.

Im konkreten Fall hatte sich der Betriebsrat eines Zeitschriftenverlages gegen die #8222;Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich" gewehrt. Begründung: Der Arbeitgeber habe #8222;den Wert der Arbeitsleistung geändert und damit eine neue Vergütungsordnung" geschaffen.

Die Rechtsbesschwerde des Betriebsrates blieb vor dem Ersten Senat des BAG erfolglos. Das Mitbestimmungsrecht in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung beschränke sich nach § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes auf die #8222;Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von Entlohnungsmethoden". Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsbrates umfasse nicht die Dauer der Arbeitszeit (BAG - 1 ABR 8/01).

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