Ein Gesetzentwurf des Bundearbeitsministeriums sieht vor, dass Betriebe die Arbeitszeit „jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher“ dokumentieren müssen.
„Wer eine solche Forderung aufstellt, kennt die Arbeitsweise am Bau nicht“, kritisiert Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Dachdecker würden oft an wechselnden Orten arbeiten und diese Tagesbaustellen auch direkt von zu Hause anfahren.
„Damit fallen fest installierte Geräte zur Zeiterfassung schon Mal weg“, sagt Bollwerk. Um den Vorgaben gerecht zu werden, müssten alle Mitarbeiter mit mobilen Zeiterfassungsgeräten ausgestattet werden. Das bedeute für Betriebe mehr Kosten und Bürokratie – obwohl die neue Ampelkoalition versprochen habe, kleinere Betriebe hier zu entlasten.
Praxisfern sei auch die Vorgabe im Gesetzentwurf, die Arbeitszeit immer sofort zu erfassen: „Das bedeutet konkret: Wir haben keine Korrekturmöglichkeit und eine Kontrolle durch den Arbeitgeber fällt weg.“ Bollwerk zufolge bleibe unbeantwortet, was mit vergessenen Meldungen oder mit Falschmeldungen geschehen soll. Und die Androhung von Bußgeldern halte er für „völlig überzogen“.
„Alles in allem ein undurchdachter Schnellschuss“, sagt der ZDVH-Präsident und fordert den Gesetzentwurf zurückzunehmen. Zumal Betriebe der Bauwirtschaft bereits jetzt verpflichtet seien, die Arbeitszeiten täglich zu erfassen – nur nicht zwingend digital.
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