Schreibt ein Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis, er habe einen Arbeitnehmer "als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelerntW, dann muss der Arbeitnehmer das akzeptieren.
Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Nach Einschätzung der Richter erweckt diese Formulierung nicht den Eindruck, der Arbeitgeber wolle damit in Wahrheit Desinteresse und fehlende Motivation zum Ausdruck bringen. Genau das hatte ein Arbeitnehmer befürchtet und wollte die Formulierung aus dem Zeugnis klagen.
Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 15. November 2011, Az. 9 AZR 386/10
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