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Arbeitszimmer

Arbeitszimmer im Eigenheim – Fiskus erkennt mehr an

Wer ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer im Eigenheim nutzt, kann nun auch Aufwendungen für Reparaturen am Haus anteilig geltend machen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) lassen sich sogar Ausgaben für eine neue Gartenanlage absetzen.

Wer ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer im Eigenheim nutzt, kann nun auch Aufwendungen für Reparaturen am Haus anteilig geltend machen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) lassen sich sogar Ausgaben für eine neue Gartenanlage absetzen.

Wie die Zeitschrift Finanztest berichtet, hatten in dem behandelten Fall beide Gatten eines Lehrerehepaar in ihrem Haus jeweils einen Arbeitsraum (Az. VI R. 27/01). Die Lehrer mussten eine Ringdrainage um das Haus legen. Weil der Bodenaushub im Garten gelagert wurde, mussten sie anschließend den Garten erneuern lassen. Finanzgericht und Finanzamt wollten nur die Reparaturkosten am Haus akzeptieren, nicht aber den Aufwand für die Gartenerneuerung.

Der BFH sah das anders: Macht eine Hausreparatur die Gartenarbeit erforderlich, dann zähle auch sie anteilig zu den Arbeitszimmerkosten.

Unberührt davon bleibt jedoch die Grundregel, dass mehr als 1 250 Euro im Jahr nur dann anerkannt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.

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