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Wehrhafte Betriebe

Internet-Pranger: Mit diesen Konsequenzen müssen Sie rechnen

Ein saarländischer Bootsbauer wehrt sich – wie berichtet – mit einer eigenen Internetsite gegen einen unliebsamen Kunden. Ein nachahmenswertes Modell? Der Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp über die möglichen rechtlichen Konsequenzen.

Dass der Bootsbauer Kurt Joachim Maass seinen Kunden überhaupt im Internet anprangern kann (www.betrogenerhandwerker.de), hängt auch damit zusammen, dass sich die Rechtsauffassung in Deutschland verändert hat. "Noch vor wenigen Jahren haben die Gerichte die Persönlichkeitsrechte der einen Seite stärker bewertet als das Veröffentlichungsinteresse der anderen", sagt der Frankfurter Rechtsanwalt und Experte für Internetrecht, Dr. Thomas Lapp.

Seit den Prozessen um Bewertungsportale wie spickmich.de sei die Rechtsprechung insgesamt liberaler geworden: "Das ist aber keine Garantie. Wenn ein Betriebsinhaber eher risikoscheu ist, sollte er die Finger von so einem Schritt lassen."

Wer einen zahlungsfaulen Auftraggeber öffentlich unter Druck setzt, muss damit rechnen, dass er zwei Prozesse riskiert. In dem einen geht’s um den Auftrag, in dem anderen um die Veröffentlichung. "Erfolgversprechend ist das durchaus, aber auch ein steiniger Weg, der viel Geld kosten kann." Sollte der Streit um die Homepage nämlich - aus welchen Gründe auch immer - verloren gehen, liegen die Anwalts- und Gerichtskosten allein für die erste Instanz schnell bei 4000 bis 5000 Euro.

Ein Ratschlag zur Kostensenkung: Wenn beispielsweise sieben Subunternehmer auf ihr Geld warten, genügt es, wenn nur einer offiziell die Homepage betreibt und die sechs Kollegen eventuelle Prozesse still mitfinanzieren. "Solche Unterstützergemeinschaften sind kein unübliches Modell", sagt Lapp.

Weitere Tipps des Rechtsanwalts:

  • Sachlich bleiben. Wenn Sie polemisch argumentieren, haben Sie vor Gericht schlechte Karten.
  • Starke Argumente liefern. Wenn Ihr Kunde Mängel vorgeschoben hat, ist ein Sachverständigengutachten die beste Antwort.
  • Inhalte absichern: Wenn Sie etwas behaupten, müssen Sie das auch beweisen können.

Unter den jüngsten Leserkommentaren auf Maass' Site steht ein interessanter Beitrag. Ein Kälte- und Klimatechniker aus Koblenz merkt an, dass "auch von zweifelhaften Handwerkern ähnliche Vorgänge ohne entsprechende rechtliche Restriktionen in aller Öffentlichkeit publiziert werden könnten".

Eine gute Frage: "Wo wollen Sie hier die Grenze ziehen zwischen gerechtfertigten und nicht gerechtfertigten, damit rufschädigenden und oftmals für den Leser kaum nachprüfbaren Sachverhalten?"

Was meinen Sie? Ist es in Ordnung, zahlungsfaule Kunden öffentlich anzugehen? Oder spricht der mögliche Missbrauch so eines Internet-Prangers dagegen? Schreiben Sie uns!

(sfk)

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