Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Urteil zum Mindestbeitrag

So holen Sie Ihre BG-Beiträge zurück!

Die Berufsgenossenschaft Bau hat viele Jahre zu Unrecht Mindestbeiträge für Betriebe festgelegt. Jetzt können Betroffene ihr Geld zurückfordern – auch von anderen Berufsgenossenschaften. So geht es!

Ein Formfehler macht es möglich: Weil die Berufsgenossenschaft (BG) Bau in ihrer Satzung einen Mindestbeitrag ohne genaue Betragsangabe vorgesehen hatte, können Unternehmen diese Beiträge zurückfordern (wir berichteten).

Wie viele Betriebe betroffen sind?
Betroffen sind Betriebe, die weniger als den von der BG festgelegten Mindestbeitrag hätten zahlen müssen. Sie können die Differenz zwischen Umlagebetrag und Mindestbetrag zurückfordern. Wie viele das sind, kann Joachim Förster, Pressesprecher der BG Bau, nicht beantworten: „Leider können wir derzeit nicht ermitteln, bei wie vielen Unternehmen der Beitrag auf den Mindestbeitrag erhoben wurde“, sagt Förster.

Betroffene müssen selbst aktiv werden!
Folglich kann die BG Bau diesen Unternehmen wohl auch nicht von sich aus die Differenz auszahlen. Stattdessen rät Förster den Betroffenen, sich an die BG Bau zu wenden: „Aufgrund der fehlenden Auswertungsmöglichkeiten sind wir darauf angewiesen, dass die betroffenen Unternehmen ihre Ansprüche geltend machen.“

Wie sollten die Betriebe vorgehen?
Försters Rat: „Zu empfehlen ist ein kurzer schriftlicher Antrag mit dem Hinweis, dass die in den Beitragsjahren 2010 bis 2013 errechneten Beiträge auf den Mindestbeitrag angehoben wurden. Gerne kann der Antragsteller diesen Hinweis auf einer Kopie des betroffenen Bescheides anbringen und per Post, E-Mail oder Fax an uns senden.“

Verrechnung möglich
Eine echte Erstattung gebe es allerdings nur, „wenn die Beiträge tatsächlich gezahlt wurden und keine anderen Forderungen der BG BAU offen sind“. Sollte ein Betrieb noch Außenstände bei der Berufsgenossenschaft haben, werde sie die zu erstattenden Mindestbeiträge entsprechend verrechnen.

Und was ist mit den Beiträgen aus 2014?

Und warum ausgerechnet die Jahre 2010 bis 2013?

Förster weist auf eine vierjährige Verjährungsfrist solcher Forderungen hin. Das Jahr 2010 zählt noch dazu, weil die BG zwar Beiträge laufend kassiert, es sich dabei jedoch um eine Art Vorschuss handelt. Die genaue Beitragshöhe legt die BG Bau jedoch, wie andere Berufsgenossenschaften auch, immer nachträglich fest – nach Abschluss des Beitragsjahres. Mit anderen Worten: Die Beiträge 2010 hat die BG endgültig 2011 festgelegt – und damit sind Ansprüche noch nicht verjährt.

Das erklärt auch, warum Unternehmen Mindestbeiträge aus 2014 nicht zurückfordern können: Die endgültigen Beiträge für 2014 hat die BG Bau erst im März 2015 festgelegt. Und bei der Gelegenheit auch gleich den Formfehler beseitigt, den das Bundessozialgericht bemängelt hatte. Jetzt steht in der Satzung ausdrücklich die genaue Höhe des Mindestbeitrags: 100 Euro.

Die Folge: Für das Jahr 2014 können Betriebe keine Beiträge mehr zurückfordern.

Auch andere Berufsgenossenschaften haben Fehler gemacht – so
fordern Sie Ihre Beiträge zurück!


Was gilt für Mindestbeiträge anderer Berufsgenossenschaften?

Die BG Bau scheint nicht die einzige Berufsgenossenschaft zu sein, die in den vergangenen Jahren fehlerhafte Mindestbeiträge erhoben hat.

Das bestätigt Malte Krieg, Fachanwalt für Sozialrecht aus Magdeburg. Er hat im Prozess vor dem Bundessozialgericht das Urteil gegen die BG Bau erstritten. Was rät er Betroffenen?

Betrifft das Urteil nur Mitglieder der BG Bau?
Malte Krieg: Das bezweifle ich. Wir haben gerade einen ähnlichen Fall mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Man sollte sich also die Satzung der für den eigenen Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft ansehen: Sieht die Satzung einen Mindestbeitrag ohne genaue Betragsangabe vor, dessen Höhe der Vorstand festlegt? Dann kann man sich als Beitragszahler auf das Urteil des Bundessozialgerichts berufen. Ganz einfach ist diese Überprüfung allerdings nicht, da die Berufsgenossenschaften ihre Satzungen vielleicht schon an das Urteil angepasst haben, so wie die BG Bau. Dann müsste man sich die früheren Versionen heraussuchen.

Geht das nicht auch einfacher?
Malte Krieg: Wer in den letzten Jahren schon einmal Mindestbeitragsbescheide von einer BG erhalten hat, kann unter Bezug auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 4. Dezember 2014, Az. B 2 U 16/13 R eine Überprüfung aller Mindestbeitragsbescheide bei seiner BG beantragen und zugleich vorsorglich eine Rückerstattung eventuell zu viel erhobener Mindestbeiträge fordern. Dafür genügt ein einfaches Schreiben mit drei oder vier Sätzen, das man als Nachweis der BG vorab faxen sollte. Dann wäre die jeweilige BG gesetzlich verpflichtet, die Beiträge soweit rückwirkend zu prüfen, wie es das Gesetz zulässt.

Was für eine Verjährungsfrist ist zu beachten – immerhin ging es in dem Prozess um Beiträge aus 2003, 2004 und 2006?
Malte Krieg: Betroffene können die Beiträge der letzten vier Jahre zurückfordern. In dem vor dem Bundessozialgericht behandelten Fall war das etwas anders, weil der Kläger schon frühzeitig Rechtsmittel eingelegt hatte.

100 Euro Mindestbeitrag - per Satzungsänderung von der BG Bau beschlossen.
Kann man sich auch dagegen wehren?


Ist der neue Mindestbeitrag per Satzung rechtens?

Die BG Bau hat nun ihre Satzung geändert: 100 Euro Mindestbeitrag ab 2015 steht seit März dort. Kann man sich dagegen noch wehren?
Malte Krieg: Ist der Mindestbeitrag auch der Höhe nach formal korrekt in der Satzung festgelegt, dürfte dann auch gegen eine Höhe von zum Beispiel 100,-- € nichts zu machen sein. Viele, die nur für wenige Tage einen Arbeitnehmer beschäftigt haben, werden zunächst an eine Unverhältnismäßigkeit denken. Einer solchen Denkweise begegnet die Rechtsprechung aber regelmäßig mit folgender Argumentation: Auch ein nur kurzzeitig beschäftigter Angestellter genießt den vollen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Man stelle sich nur einen kurzzeitig beschäftigten Dachdecker vor, der während seiner Arbeit stürzt und anschließend vom Hals abwärts gelähmt ist und die damit verbundenen Behandlungskosten. Mit dem Argument „Unverhältnismäßigkeit“ dürfte daher kein Blumenpott zu gewinnen sein.


(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Unfälle auf Baustellen passieren. Bald müssen Betriebe sie verpflichtend elektronisch bei der BG und Versicherung melden.

Unfallversicherung

Digitale Meldung von Arbeitsunfällen wird Pflicht

Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle können der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung ab dem 1. Januar 2024 digital gemeldet werden. Verpflichtend wird es erst später.

    • Recht
Ein Schweißer hat vor mehr als 10 Jahren aufgehört zu rauchen: Laut Bundesozialgericht kann das nicht die Ursache für die Berufskrankheit 1301 sein.

Krebs: Kann auch bei Ex-Rauchern eine Berufskrankheit sein

Ein Schweißer erkrankt an Krebs und will das als Berufskrankheit anerkennen lassen. Als die Berufsgenossenschaft ablehnt, landet der Fall vor dem Bundessozialgericht.

Nach dem Urlaub im Krankenhaus und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Ist das ein Kündigungsgrund? 

Ohne Krankmeldung im Krankenhaus: Kündigung unwirksam

Eine Arbeitnehmerin wurde – ohne ihren Arbeitgeber zu informieren – mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt. Sie erhielt eine Kündigung. Zu Unrecht.

Helfen Gerichte Steuersündern, wenn deren Plan misslingt? In diesem Urteil vertraten ein Landgericht und ein Oberlandesgericht dazu ganz unterschiedliche Auffassungen.

Recht

Ey Richter, hol mir mein Schwarzgeld zurück!

Geschäft schwarz abgewickelt, Geld verloren, vor Gericht gezogen: Helfen Richter so einem Steuersünder? Zwei Instanzen, zwei verschiedene Ausgänge.

    • Recht