Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Asbest ist Todesursache Nummer eins

Asbest ist Todesursache Nummer eins

Asbest ist die häufigste Todesursache bei Berufskrankheiten. 957 Menschen starben im vergangenen Jahr in Deutschland an den Folgen von Asbest-Kontakt, meldet der Hauptverband des gewerblichen Berufsgenossenschaften. Auch für die kommenden Jahre geben die Experten keine Entwarnung.

Asbest ist die häufigste Todesursache bei Berufskrankheiten. 957 Menschen starben im vergangenen Jahr in Deutschland an den Folgen von Asbest-Kontakt, meldet der Hauptverband des gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG). Auch für die kommenden Jahre geben die Experten keine Entwarnung, sie halten sogar einen Anstieg der Erkrankungszahlen bis 2015 für möglich. Denn insbesondere Krebserkrankungen treten häufig erst 30 bis 40 Jahre später auf.

Im vergangenen Jahr verzeichneten die Berufsgenossenschaften 3.124 Fälle einer asbestverursachten Krankheit. Von den 957 Todesfällen entfiel fast die Hälfte auf Rippen- oder Bauchfellkrebs. 437 Menschen verstarben an Lungenkrebs, 55 an Asbeststaublunge (Asbestose).

Alle, die im Laufe ihres Berufslebens Kontakt mit Asbest hatten, können an einem kostenlosen Vorsorgeprogramm ihre Arbeitgeber oder der Berufsgenossenschaften teilnehmen. Der Krankheitsverlauf einer Asbestose oder eines Lungenkrebses könnte durch Früherkennung und entsprechende Behandlung wesentlich beeinflusst werden. Die Adressen der Berufsgenossenschaften finden sich unter www.hvbg.de.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Unfälle auf Baustellen passieren. Bald müssen Betriebe sie verpflichtend elektronisch bei der BG und Versicherung melden.

Unfallversicherung

Digitale Meldung von Arbeitsunfällen wird Pflicht

Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle können der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung ab dem 1. Januar 2024 digital gemeldet werden. Verpflichtend wird es erst später.

    • Recht
Ein Schweißer hat vor mehr als 10 Jahren aufgehört zu rauchen: Laut Bundesozialgericht kann das nicht die Ursache für die Berufskrankheit 1301 sein.

Krebs: Kann auch bei Ex-Rauchern eine Berufskrankheit sein

Ein Schweißer erkrankt an Krebs und will das als Berufskrankheit anerkennen lassen. Als die Berufsgenossenschaft ablehnt, landet der Fall vor dem Bundessozialgericht.

Das interkontinentale Handwerker-Team ist bereit für die Arbeit. Im Hintergrund: das Sanierungsprojekt. Als Helferin vor Ort war auch Jule Rombey, Tischlermeisterin und Miss Handwerk 2020 (Bild links).

Holzhelden

Handwerkliche Abenteuerreise: Sanierungsmission in Ruanda

Eine deutsche Handwerksgruppe hat mit ruandischen Berufsschülern ein Gemeindezentrum auf Vordermann gemacht. Diese Tischlermeisterin war dabei.

    • Holzhelden
Einstündige Coachings sollen Handwerksbetriebe fit machen für die Zukunft.

Zukunft Handwerk

3 kostenlose Online-Coachings für Ihren Betrieb

Zuschüsse zur Digitalisierung, passende Weiterbildung und nachhaltige Berufsbekleidung: Das sind die Coaching-Themen von Zukunft Handwerk im Februar.

    • Strategie, Digitalisierung + IT