Foto: Bilderbox

Recht

Auch Dachdecker sollen Mindestbeitrag zahlen

Einen Mindestbeitrag fordert nun auch die Soka-Dach von allen Solounternehmern im Dachdeckerhandwerk. 55 Euro monatlich, ab Juli 2015.

Nicht nur zahlen. Auch die Dachdecker werden zur Kasse gebeten: 55 Euro monatlich sollen Betriebe zahlen, die keine gewerblichen Arbeitnehmer haben. Ob diese Solounternehmer ausbilden, spielt dabei keine Rolle.

So sieht es eine Änderung im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren der Soka-Dach vor. Der Tarifvertrag betrifft zunächst zwar nur alle Innungsbetriebe. Doch die Tarifparteien haben bereits Mitte Dezember 2014 eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) beim Bundesarbeitsministerium beantragt.

Noch liegt diese AVE nicht vor. Doch der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) scheint zuversichtlich. In der aktuellen Verbandsmitteilung zvdh-kompakt (26/2015) heißt es: „Nach Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit durch das Bundesarbeitsministerium wird ab Juli 2015 ein Mindestbeitrag für Soloselbstständige im Dachdeckerhandwerk in die SOKA DACH eingeführt.“

Im Kampf gegen Niedrigpreise und Scheinselbstständigkeit

Und wie begründet der ZVDH den Mindestbeitrag? Vier Argumente finden sich in der Verbandsmitteilung:

  1. Die neue Regelung bekräftige den „Solidaritätsgedanken“ hinter der Ausbildungsfinanzierung.

  2. Der Beitrag reduziere die „Wettbewerbsverzerrung durch Soloselbstständige, die weder Mindestlöhne zahlen, noch Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen“.

  3. Der Beitrag sei „Baustein einer Strategie gegen die Scheinselbstständigkeit im Baugewerbe“. Entscheidend sei hierfür „weniger die Summe der Beitragseinnahmen, sondern in erster Linie die Pflicht zur Abgabe von monatlichen Meldungen, die nun auch für Soloselbstständige besteht“.

Warum 55 Euro? Der monatliche Beitrag entspreche dem durchschnittlichen Stundenlohn im Dachdeckerhandwerk.

Wer ist betroffen?

Bundesweit gibt es rund 15.500 Dachdeckerbetriebe. Zwischen 18 und 19 % sind Solounternehmer, also rund 2.900 Betriebe.

Auch interessant:

Handwerker wollen gegen Soka klagen: Aufstand der Einzelkämpfer

Warum ein Fliesenleger nicht zahlen will: Ey, Mann, haste mal 900 Euro?

9 Fragen an die Soka-Bau: „Es gibt keine Ausnahmen“

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Neuer Tarifvertrag: Für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk gilt ab 2024 eine neue Lohnuntergrenze.

Politik und Gesellschaft

Dachdeckerhandwerk: Neue Mindestlöhne ab 2024

Die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk sollen zum neuen Jahr steigen, darauf haben sich die Tarifpartner geeinigt. Hier sind die Details.

    • Politik und Gesellschaft
Eine Person hält eine Hand voll Euro-Münzen

Politik und Gesellschaft

Mindestlohn soll 2024 auf 12,41 Euro steigen

Für 2024 empfiehlt die Mindestlohnkommission die Anhebung der Lohnuntergrenze um 41 Cent. Unter welchen Voraussetzungen tritt der neue Mindestlohn in Kraft?

    • Politik und Gesellschaft
Nur rumsitzen und nichts tun? Nicht immer können Dachdecker-Azubis schon alle Arbeiten erledigen.

Streit um Rechnung

Kundin will Azubi-Lohn nicht zahlen – Chefin „kündigt“ ihr

Diese Dachdeckermeisterin steht hinter ihrem Azubi: Als eine Kundin seinen Stundenlohn nicht zahlen will, beendet sie die Zusammenarbeit – und erntet Zuspruch von Kollegen.

    • Personal
Anpassung zum Jahreswechsel: Ab dem 1. Januar 2024 steht Azubis im ersten Lehrjahr eine Vergütung von mindestens 649 Euro im Monat zu.

Personal

Azubi-Mindestlöhne: Was müssen Betriebe ab 2024 zahlen?

Für Betriebe, die ihren Azubis eine Mindestausbildungsvergütung zahlen, wird es 2024 teurer. Die Höhe der Mehrkosten: bis zu 41 Euro pro Azubi und Monat.

    • Personal, Politik und Gesellschaft