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Verträge mit Verwandten

Auch in der Familie: Lieber schriftlich!

Die meisten Unternehmer regeln auch unter Angehörigen alles schriftlich. Das hat unsere Umfrage ergeben. Und damit liegen sie goldrichtig, bestätigt ein Experte.

„Geschäfte mit Verwandten: Brauchen Sie alles schriftlich?“, hatten wir gefragt. 45 Prozent der Unternehmer antworteten „Kommt darauf an: Auch unter nahen Verwandten gibt's unsichere Kandidaten!“. Dass ohne schriftlichen Vertrag generell nichts geht, gaben 40 Prozent der Umfrageteilnehmer an. Lediglich 15 Prozent setzen auf Vertrauen: „Bleibt doch alles in der Familie - da ist kein Vertrag nötig“, sagen sie.

Und was sagt der Experte?
„Bei Verträgen unter Verwandten unterstellt die Finanzverwaltung grundsätzlich, dass beide Parteien ein gemeinsames Interesse daran haben, Steuern zu sparen“, sagt Steuerberater Carsten Klingebiel von der Kanzlei Gehrke Econ in Hannover.

Das gelte für jeden Vertrag: Arbeitsverträge, Darlehensverträge, Mietverträge, Kaufverträge, Schenkungen usw.,  Klingebiel rät dazu, auch mit Verwandten Verträge zu schließen. Besonders bei Arbeitsverträgen müssten Handwerksbetriebe aufpassen.





(jw)

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