Schlingerkurs innerhalb der SPD: Während der Bundeskanzler eine Vermögensteuer kategorisch ablehnt, liebäugeln SPD-Ministerpräsidenten bereits mit Mehreinnahmen. Argumentationshilfen bekommt Schröder vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Aus Sicht der Wissenschaftler setzt die Wiedereinführung der Steuer die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes aufs Spiel.
Die Vermögensteuer war bereits 1997 abgeschafft worden. Doch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Peer Steinbrück und sein niedersächsischer Kollege Sigmar Gabriel wollen die umstrittene Steuer ab 2004 wiederauferstehen lassen. Der geplante Steuersatz: ein Prozent.
Nach ZEW-Angaben hoffen die Landesfürsten auf Mehreinnahmen zwischen acht und neun Milliarden Mark jährlich, mit denen sie die Löcher in ihren Haushalten stopfen könnten. Grund- und Betriebsvermögen sollen demnach mit 80 Prozent ihrer Verkehrswerte und einem Freibetrag von 2,5 Millionen Euro in die Besteuerung einfließen.
Das ZEW und die Universität Mannheim haben das Steuermodell genau durchgerechnet. Für ein typisches Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes würde die Gesamtsteuerbelastung um 3,4 Prozent steigen, sagt der ZEW-Unternehmenssteuerexperte Robert Schwager im Gespräch mit handwerk.com. Einzelne Branchen treffe die Besteuerung besonders hart. So müsse das Baugewerbe mit einem Belastungsanstieg von 24,8 Prozent rechnen.
Die Vermögensteuer ist eine besonders schlechte Steuer. Sie diskriminiert die Eigenkapitalfinanzierung, sagt Schwager. Gerade junge Betriebsinhaber und Existenzgründer, die viel Eigenkapital in ihr Unternehmen stecken müssten, würde das Gabriel/Steinbrück-Vorhaben heftig belasten.
Und welche Alternativen schlägt Schwager den SPD-Ministerpräsidenten auf ihrer Suche nach neuen Steuereinnahmen vor? Persönlich würde ich eher eine Anhebung der Mehrwertsteuer oder des Spitzensteuersatzes vorziehen, antwortet der ZEW-Experte. Durch die Vermögensteuer würden verschiedene Vermögensarten ungleich behandelt werden: Da gab es schon vor fünf Jahren erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Es ist erstaunlich, dass wir jetzt wieder darüber diskutieren müssen.