Ob Meister, Techniker oder Betriebswirt – der Bundestag will berufliche Weiterbildung fördern und hat deshalb Änderungen beim Aufstiegs-BAföG beschlossen. Dazu gehört laut Bundesbildungsministerium zum Beispiel, dass der Zuschuss zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren künftig von 40 auf 50 Prozent erhöht werden soll.
Dazu gibt es erste Reaktionen aus dem Handwerk: „Die beschlossene Novellierung ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Höheren Berufsbildung“, erklärte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Er begrüßte insbesondere, dass der Beitrag zum Lebensunterhalt für den Besuch von Vollzeitkursen künftig zu 100 Prozent als Zuschuss gezahlt wird.
Wer eine Fortbildung absolviert und sich anschließend selbstständig macht, dem werden die Darlehensschulden – laut Bundesbildungsministerium – vollständig erlassen. So werde vermieden, dass wichtige Investitionen aufgrund von Darlehensschulden aus der vorbereitenden Fortbildung unterbleiben, erklärte Wollseifer.
Besonders erfreulich findet der ZDH-Präsident, dass durch die beschlossenen Neuerungen künftig bis zu drei Fortbildungsabschlüsse gefördert werden können. Das ermögliche Handwerkern, die Karriereleiter vom Berufsspezialisten bis hin zum Master Professional schrittweise zu erklimmen. Ende 2019 hatte der Bundestag bereits das Berufsbildungsgesetz verabschiedet, durch das die Bezeichnungen Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ eingeführt wurden.
Die Änderungen beim Aufstiegs-BAföG sollen zum 1. August 2020 in Kraft treten. Die Entscheidung des Bundesrates steht noch aus.
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