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Foto: handwerk.com

Vermittler

Auftrag oder kein Auftrag ...

... das ist hier die Frage, denn Deutschlands Auftragsvermittler sind weiter aktiv. Zu den Anbietern, über die sich Leser beschweren, gehört ein Unternehmen mit einer amerikanischen Rechtsform: die "Stern Engineering Inc.". Das Planungsbüro bestreitet alle Vorwürfe vehement.

Seit dreieinhalb Jahren berichtet handwerk.com jetzt schon über die Dienstleistungen von Auftragsvermittlern. Das Unternehmen, das in der Vergangenheit den meisten Stoff für Artikel geliefert hat, war das Zweig Planungsbüro (vormals Locat Projektsteuerung). Doch auch nachdem Zweig Anfang 2006 "regelrecht aus Hannover geflüchtet" ist, sind Vermittler im gesamten Bundesgebiet auf der Suche nach neuen Vertragspartnern. Sie alle arbeiten nach einem verblüffend ähnlichen Muster, ihre Dienstleistung kostet oft mehr als 4000 Euro.

In den zurückliegenden Monaten haben sich Leser - in der Mehrzahl selbstständige Bauhandwerker, aber auch Gartenbaubetriebe - über die Stern Engineering Inc. in Offenbach beschwert. Zentraler Vorwurf: Nach der Vertragsunterschrift sei es zu keiner Vermittlung gekommen, die letztlich zu einem konkreten Bauauftrag geführt hat.

Die Redaktion hat Stern Engineering Inc. jetzt in einer Presseanfrage die Gelegenheit gegeben, zu den Vorwürfen der Betiebe Stellung zu beziehen. Hier die interessantesten Fragen und die Antworten des Rechtsanwaltes von Stern:

Wieviele Referenzbetriebe können Sie uns nennen, die durch die Vermittlung Ihres Planungsbüros konkrete Bauvorhaben abwickeln konnten? Wir würden uns gerne mit diesen Betriebsinhabern über deren positive Erfahrungen unterhalten. Könnten Sie uns das ermöglichen?

Die Antwort von Stern Engineering Inc.:

♦ "Für die gezielte Öffentlichkeitsarbeit unserer Mandantin kommen ausschließlich qualifizierte Fach-Medien in Frage. Es kann nicht im Interesse der erfolgreich arbeitenden Handelsherren unserer Mandantin sein, im Rahmen der Boulevard-Berichterstattung auf handwerk.com Erwähnung zu finden."

Die Leser behaupten einhellig, dass Akquisiteure Ihres Unternehmens sie mit konkreten Auftragsangeboten umworben haben. Die telefonischen Versprechen seien aber nicht eingehalten worden und später auch nicht im Vertrag aufgetaucht. Tatsächlich ist in den Verträgen, die uns vorliegen, lediglich vermerkt, dass die "Firma Stern [...] Auftragsnachfragen für den Handwerksbetrieb #147; akquiriert. Wie erklären Sie die Diskrepanz zwischen den telefonischen Versprechen und den vertraglichen Pflichten?

Die Stern-Antwort:

♦ "Kein Handwerksbetrieb wurde weder telefonisch noch im persönlichen Gespräch mit konkreten Auftragsangeboten umworben. Es wurde ausschließlich Tätigkeit und Systematik unserer Mandantin bei der Akquisition von Auftragsnachfragen erläutert. Es gibt keinerlei Diskrepanz zwischen telefonischen Aussagen (keine Versprechen!) und vertraglichen Pflichten."

Der Bremer Anwalt Gernod W. Borchert rät Betrieben, dass sie sich vor der Unterschrift unter den Vertrag eines Planungsbüros folgende Fragen stellen sollten: "Meine Leistung wird hier in Heller und Pfennig genau definiert? Was genau bekomme ich dafür eigentlich zurück?"

(sfk)

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