Ab dem 1. Mai sollen Handwerker schneller an ihr Geld kommen. Dann tritt das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft, nachdem jetzt der Bundesrat die entsprechende Vorlage des Bundesjustizministeriums verabschiedet hat. Künftig gerät ein Kunde nach 30 Tagen automatisch in Zahlungsverzug, wenn er bis dahin seine Rechnung nicht bezahlt hat. Die Verzugszinsen werden auf einen Satz von fünf Prozent oberhalb des Basiszinssatzes festgelegt. Vor allem aber soll es künftig nicht mehr möglich sein, die Bauabnahme wegen unwesentlicher Mängel zu verweigern. Zudem kann der Unternehmer Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen verlangen.
Zahlungsmoral-Gesetz
Auftraggeber sollen schneller zahlen
Ab dem 1. Mai sollen Handwerker schneller an ihr Geld kommen. Dann tritt das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft, nachdem der Bundesrat jetzt die entsprechende Vorlage des Bundesjustizministeriums verabschiedet hat.