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Aus Schlamperei wird fahrlässige Tötung

Weil er in "unverantwortlicher Weise" Sicherheitsvorkehrungen missachtet hat, ist ein Dachdecker zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Das berichtet das Hamburger Abendblatt. Im Juni 2006 sei ein 24-Jähriger Arbeiter beim Abdecken einer Lichtkuppel elfeinhalb Meter in die Tiefe gestürzt und Minuten später seinen schweren inneren Verletzungen erlegen.

Was den Fall in einem besonders trüben Licht erscheinen lässt: Nach Informationen des Abendblattes hatte die BG-Bau "sowie ein Prüfer der Auftragsfirma diverse Sicherheitsmängel auf dem Dach festgestellt und auf Abhilfe gedrängt". Und zwar wenige Tage vor dem Unglück.

Und auch das dürfte der Richter des Amtsgericht Norderstedt in seinem Urteil berücksichtigt haben: Kurz vor dem Unfall musste der Angeklagte nach Abendblatt-Angaben "wegen einer Knieverletzung ins Krankenhaus". Die Verantwortung auf der Baustelle in Henstedt-Ulzburg habe er einem "gelernten Kraftfahrer" übertragen.

(sfk)

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