Den Ausbildungsbonus gibt es seit Mitte 2008. Zwischen 4000 und 6000 Euro gibt es pro zusätzlichen Ausbildungsplatz für schwer vermittelbare Jugendliche. Für Azubis, die ihre Lehrstelle durch Insolvenz des Ausbildungsbetriebs verlieren, hat der Bundestag diese Regelung jetzt mit einer Novelle des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV) gelockert: Den Bonus gebe es auch dann "wenn die geschaffene Lehrstelle nicht zusätzlich ist und keine besonderen Vermittlungserschwernisse vorliegen", sagte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz.
Weitere Infos:
So funktioniert der Ausbildungsbonus
Bundesarbeitsministerium: Die SGB IV-Änderungen
(jw)