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Recht
Ausbildungskosten zurück fordern?
Rückzahlungsklauseln müssen präzise formuliert werden.
Rückzahlungsklauseln müssen präzise formuliert werden.
Häufig schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vereinbarungen darüber ab, dass ein Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Frist vom Arbeitgeber übernommene Ausbildungskosten zurückzahlen muss. Wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, sind solche Klauseln unwirksam, wenn die Rückzahlung unabhängig vom Grund für das Ausscheiden des Mitarbeiters vereinbart wird. Das benachteilige den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sei somit unwirksam.
Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 610/05.