Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben sich darauf verständigt, die Ausfallgeldregelung auf die Sommermonate auszuweiten.
Im Dachdeckerhandwerk konnten Betriebe diesen Ausgleich bislang nur bei witterungsbedingten Ausfällen in den regenreichen Herbst- und Frühjahrsmonaten in Anspruch nehmen. Seit dem 1. Juni haben Dachdeckerbetriebe die Möglichkeit das Ausfallgeld auch im Sommer bei der SOKA-Dach zu beantragen. Die Regelung soll ausschließlich für das laufende Kalenderjahr gelten.
Um die Leistung zu bekommen, müssen sie „zwingende Witterungsgründe“ haben. Festvorgeschriebene Temperatur- oder Niederschlagsgrenzen gibt es laut ZVDH nicht. Vielmehr prüfe die Soka die Anträge auf Plausibilität.
Das sind die wichtigsten Regelungen zum Sommer-Ausfallgeld im Überblick:
- Betriebe zahlen unverändert die Umlage an die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks. Daraus wird das Sommer-Ausfallgeld finanziert.
- Beschäftigte erhalten das Ausfallgeld in Höhe von 75 Prozent ihres Stundenlohns, um die Lohneinbußen infolge ausgefallener Arbeitsstunden im Sommer zu mildern. Bemessungsgrundlage dabei ist der Stundenlohn, der in der Zeit des Ausfalls tatsächlich gezahlt worden ist.
- Betriebe bekommen eine Pauschalerstattung für die Sozialleistungen, die sie für das Sommer-Ausfallgeld zu tragen haben.
- Das Ausfallgeld kann maximal für 53 Stunden im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden – damit bleibt der Gesamtrahmen für das Ausfallgeld insgesamt unverändert.
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