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Auskünfte vom Fiskus nicht absetzbar

Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt sind jetzt doppelt teuer: Der Fiskus verlangt nicht nur Gebühren für solche Auskünfte, doch diese Gebühren lässt er in vielen Fällen nicht als Betriebsausgaben gelten.

Für die Oberfinanzdirektion (OFD) Münster ist es nur eine kurze Mitteilung, für viele Unternehmer ein echtes Ärgernis: Weil Unternehmen seit Anfang 2008 die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehen dürfen, können sie auch die Gebühren für verbindliche Auskünfte zu diesem Thema nicht mehr abziehen, wie der Deutsche Mittelstandsbund mitteilt. Als nicht abziehbare Steuern galten bisher schon die Einkommenssteuer und die Körperschaftssteuer.

Das können Sie absetzen:

Steuerlich absetzen können Unternehmen demnach noch Gebühren für verbindliche Auskünfte, die Lohnsteuer, Umsatzsteuer oder Grunderwerbssteuer betreffen.

OFD Münster: Kurzinformation Einkommensteuer, Nr. 015/2008 v. 10.4.2008

(jw)

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