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Ausländische Vorsteuer zurückfordern

Ausländische Vorsteuer zurückfordern

Der letzte Abgabetermin für die Vorsteuererstattung ist zwar erst im Juni. Unternehmer sollten ihre Belege aber schon rechtzeitung zusammen tragen.

Bei Auslandsreisen und Montageleistungen im Ausland fallen notwendigerweise Kosten an. Die Umsatzsteuer dieser Rechnungen können Betroffene vom ausländischen Fiskus zurückfordern. Dabei sollten sie folgendermaßen vorgehen:

Letztmöglicher Abgabetermin für Vorsteuererstattung 2000 ist der 30. Juni 2001.

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Betriebsinhaber dem ausländischen Finanzamt eine Bescheinigung vorzulegen, dass Sie in Deutschland tatsächlich Unternehmer sind.

Die Belege sind im Original (Kopien nicht vergessen) einzureichen.

Antragsformulare gibt es beim Bundesamt für Finanzen in Bonn.

Unternehmer sollten daher - obwohl der Abgabetermin erst im Juni ist - ihre Belege möglichst frühzeitig zusammen tragen.

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