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Inkasso

Aussitzen lohnt sich nichtAussitzen lohnt sich nicht

Lieferanten werden ungeduldiger, wenn es um offene Rechnungen geht. Kennen Sie Ihre Rechte, wenn Besuch vom Inkasso-Unternehmen droht?

Von Jörg Wiebking

Immer häufiger schalten Gläubiger Inkasso-Unternehmen ein, bevor sie einen Mahnbescheid erwirken. Für den Schuldner kann das teuer und unangenehm werden. Doch wehrlos sind sie nicht.

Russen-Inkasso melden

Keine Sorge: Rabiate Schuldeneintreiber der Marke Russen-Inkasso sind die Ausnahme. Sollten Sie es doch einmal mit einem solchen Typ zu tun bekommen, dann informieren Sie den zuständigen Gerichtspräsidenten oder den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) in Hamburg. Die kümmern sich darum, dass dem Muskelmann die Inkasso-Erlaubnis entzogen wird. Wenn das nicht genügt, schalten Sie die Polizei ein.

Gesprächsangebote nutzen

Seriöse Inkasso-Unternehmen setzen auf Psychologie, Taktik und Beharrlichkeit. Zuerst informieren sie die Schuldner schriftlich über Forderung, Verzugszinsen und sonstige Gebühren und bitten um Zahlung. Wenn der Schuldner nicht reagiert, greifen sie zum Telefon. Das Gesprächsangebot sollten Sie nutzen. Dann lässt sich über eine Regelung, zum Beispiel in Form von Ratenzahlungen, verhandeln.

Keine vorschnellen Unterschriften

Hausbesuche sind die Ausnahme. Steht dennoch ein Außendienstler vor der Tür und versucht, Geld oder eine Unterschrift zu bekommen, dann müssen Sie ihn nicht hineinlassen und sollten nichts ohne Prüfung unterschreiben.

Kosten prüfen

Die Inkasso-Kosten muss der Schuldner bezahlen. Für deren Höhe gibt es keine verbindlichen Richtlinien. Der BDUI empfiehlt jedoch, sich an der Höhe vergleichbarer Anwaltskosten zu orientieren. Berechnen dürfen Inkasso-Unternehmen ausschließlich tatsächlich entstandene Auslagen. Dazu zählen zum Beispiel Verzugszinsen. Werden jedoch 200 Euro für einen Detektiveinsatz berechnet, wenn sich die Schuldneradresse auch mit einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt hätte ermitteln lassen, dann sollten Schuldner Einspruch einlegen.

Sofort reagieren

Wenn Sie sicher sind, dass die Forderung des Inkasso-Unternehmens nicht rechtmäßig ist, sollten Sie nicht zahlen. Verlangen Sie vorher einen Nachweis des Forderungsgrundes. Ein Fehler wäre es jedoch, Schreiben und Anrufe des Inkasso-Unternehmens zu ignorieren. Dann folgt fast unweigerlich ein gerichtlicher Mahnbescheid und der Spielraum für Verhandlungen wird kleiner. In dem Fall bleibt noch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einzulegen. Sonst gilt der Mahnbescheid, unabhängig davon, ob die Forderung rechtens ist. Und dann steht als nächstes der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Der muss nicht mehr verhandeln, sondern kann einfach vollstrecken zur Not mit Hilfe der Polizei.

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