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Ausweitung der Lkw-Maut: Das kommt auf Handwerksbetriebe zu

Auch auf Bundesstraßen gilt bald die Lkw-Maut. Handwerksbetriebe sind von dieser Ausweitung betroffen. Doch was ist zu beachten?

Zum 1. Juli 2018 wird die Lkw-Maut ausgeweitet. Dann greift sie nicht nur auf Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen, sondern auch auf allen sonstigen Bundesstraßen. Mautpflichtig sind alle Fahrzeuge und Fahrzeugzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Laut einer Schätzung des Mautsystem-Betreibers Toll Collect dürfte das insgesamt rund 140.000 zusätzliche Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen aus dem In- und Ausland sowie 30.000 Unternehmen treffen.

Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sind Fahrzeuge der Gewichtsklasse ab 7,5 Tonnen immer dann mautpflichtig, wenn sie überwiegend für den Güterkraftverkehr oder für den Gütertransport verwendet werden. Maßgeblich ist zudem immer die Masse des gesamten Fahrzeugzuges. Das bedeutet: Anhänger müssen grundsätzlich miteingerechnet werden.

Bislang ist ein Streckennetz von rund 12.800 Kilometern Bundesautobahnen und rund 2300 Kilometern autobahnähnlicher Bundesstraßen mautpflichtig, so der ZDH. Zum 1. Juli werde die Mautpflicht auf das gesamte rund 40.000 Kilometer umfassende Bundesstraßennetz ausgedehnt.

Für Handwerksbetriebe, die schon jetzt Kunden beim Mautsystem-Betreiber sind, ändert sich zumindest aus technischer Sicht nichts. Bei Unternehmen, die bislang nur gelegentlich mautpflichtige Strecken nutzen, könnte das anders aussehen. Denn sie verwenden bisher meist die Interneteinbuchung. Im Zuge der Ausdehnung des Streckennetzes kann für sie der Einbau einer „On Board Unit“ sinnvoll sein. Mit diesem Gerät wird die Maut automatisch erfasst.

Weitere Informationen zur streckenbezogenen Lkw-Maut finden Sie auf der Website des ZDH. (red)

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