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Autofahrer mit einer Hand am Lenkrad und in der anderen Hand ein Handy am Ladekabel

Recht

Handy aufladen im Auto erlaubt

Nimmt ein Autofahrer sein Handy in die Hand, um es aufzuladen, verstößt das nicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Das hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.

Der Fall: Ein Autofahrer nahm sein Handy, das mit der Freisprecheinrichtung verbunden war, aus der vorderen Ablage seines Pkw und wollte es zum Aufladen in der dafür vorgesehenen Einrichtung in der Mittelkonsole befestigen. Zwei Polizisten hatten den Mann dabei beobachtet und angehalten. Sie warfen ihm einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO § 23 Abs. 1a) vor.

Der Autofahrer wollte diese Anschuldigung nicht auf sich sitzen lassen und reichte daraufhin Klage beim Amtsgericht in Landstuhl ein.

Das Urteil: Die Richter vernahmen zunächst die Polizeibeamten als Zeugen. Diese konnten sich nur auf ihren schriftlichen Vermerk berufen, der aussagte, dass der Mann das Handy mit der rechten Hand gehalten und auch bedient hatte. Zu welchem Zweck er sein Telefon benutzt hatte, wussten sie nicht mehr.

Der Autofahrer gab an, sein Telefon sei mit der Freisprecheinrichtung verbunden gewesen. Das Aufnehmen aus der Ablage und das In-die-Ladeschale-Stecken stellt aus Sicht der Richter keine Mobiltelefonnutzung nach § 23 Abs. 1a StVO dar.

Fazit: Autofahrer dürfen ihr Handy beim Fahren also in die Hand nehmen, um es aufzuladen. Sie machen sich damit nicht strafbar. (red)

AG Landstuhl, Urteil vom 6. Februar 2017, Az.: 2 OWi 4286 Js 12961/16

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