Die Diskussion über die Zukunft des Autovertriebs erhält neuen Zündstoff. In einem internen Strategiepapier wendet sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) gegen einen Investitions- und Kündigungsschutz für die Händler: #8222;Aus Sicht der Automobilindustrie ist es keinesfalls erforderlich, für beide Vertragsparteien eine Kündigungsfrist verbindlich festzuschreiben", zitiert das Handelsblatt aus dem Papier. Zudem halte der VDA Regeln zum Investitionsschutz für den Handel nicht für erforderlich.
Gerade die derzeit übliche zweijährige Kündigungsfrist macht den Kfz-Betrieben jedoch zu schaffen. Der hohe Investitionsaufwand für die Unternehmen sei nur zu rechtfertigen, wenn ausreichend Zeit für die Amortisation dieser Ausgaben bleibe, heißt es in der Branche.
Das Strategieapier der Autoindustrie dürften für das Kfz-Gewerbe zum unpassenden Zeitpunkt kommen. Im September 2002 läuft die so genannte Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) aus. Die GVO befreit die Hersteller von bislang wettbewerbsrechtlichen Schranken und gibt ihnen die Möglichkeit, exklusive Händlernetze zu beliefern. Der EU-Kommission ist das ein Dorn im Auge. Sie will neue Regeln ausarbeiten, da EU-Kommissar Mario Monti die GVO nicht für wettbewerbskonform hält.
Die Autoindustrie will an der GVO festhalten, möchte jedoch eie Ausweitung des Händlerschutzes verhindern, sagte eine Pressesprecherin. An einem exklusiven Händlernetz sei der VDA auch weiterhin interessiert. Mit den Schutzbestimmungen habe sich der VDA jedoch "wirklich nicht im Detail befasst".