Dass Pendler die Kosten für den Arbeitsweg erst ab dem 21. Kilometer geltend gemacht dürfen, verstößt nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht gegen das Grundgesetz. Mit ihrem Urteil haben die Karlsruher Richter die seit Anfang 2007 geltende Neuregelung verworfen. Den angestellten Bäckermeister kostete Medienberichten zufolge die Neuregelung 470 Euro im Jahr, seine Frau noch einmal fast ebenso viel. Jetzt darf er rückwirkend zum 1. Januar 2007 die Strecke vom ersten Kilometer an als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Und zwar zum vollen alten Satz von 30 Cent pro Kilometer. Denn dass Bundesfinanzministerium will "angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation" auch nichts mehr an den 30 Cent ändern, obwohl das Gericht das durchaus freigestellt hatte.
(jw)