Nach dem Studenten-Bafög wird jetzt auch die
Ausbildungsförderung für angehende Meister und Techniker deutlich
verbessert. Das Bildungs- und das Wirtschaftsministerium und die SPD-Fraktion verständigten sich am Dienstag auf die Eckpunkte der Reform,
die zum 1. November in Kraft treten soll. Wichtigster Punkt:
Existenzgründern wird 75 Prozent des Ausbildungs-Darlehens erlassen,
wenn sie innerhalb von zwei Jahren zwei Mitarbeiter einstellen auch wenn es sich nur um geringfügig Beschäftigte handelt.
Für den persönlichen Unterhalt während der
Ausbildung können die Meisterschüler von morgen einschließlich Krankenversicherung und Mietzuschlag
bis zu 1195 Mark monatlich beanspruchen. Das sind rund zehn
Prozent mehr als bisher. Kinderzuschläge und Hilfen für allein
Erziehende werden ebenfalls erhöht. Bei der Förderung von Ausländern sind Erleichterungen vorgesehen.
Das Antragsverfahren soll insgesamt vereinfacht werden. Im Westen
wie im Osten gelten künftig die selben Förderbedingungen.