Von Jörg Wiebking
500 Euro Bußgeld soll Unternehmer R. zahlen. Die Strafe ärgere ihn schon, dafür müsse er lange arbeiten, sagt der Chef eines Zwei-Mann-Betriebs. Doch vor allem steckt ihm in den Knochen, wie es dazu gekommen ist: Denn R. hatte Besuch von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Zuerst sind sie zu Viert auf die Baustelle gekommen, alle bewaffnet. Dort waren nur R. und sein Geselle zugange, also ließen sie sich von beiden die Papiere zeigen. Dann setzten die Fahnder eine Betriebsprüfung an. Bei meiner Steuerberaterin stellten sie ihren grün-weißen Dienstwagen wie bei einem Polizeieinsatz quer vor die Tür. Drinnen klärten ihn zwei Bewaffnete über seine Pflichten auf: Er müsse kooperieren und seine Bücher vorlegen, sonst kämen sie mit einem richterlichen Beschluss wieder.
Schwarzarbeit fanden die Fahnder zwar nicht, aber einen Verstoß gegen die Meldepflicht: Der Geselle hatte auf den Stundenzetteln zwar die Arbeitsstunden notiert, nicht jedoch Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Ich wusste nicht, dass das gegen das Entsendegesetz verstößt. Die Fahnder meinten nur, dann müsse ich halt das Bundesgesetzblatt lesen. Ich sei ja schließlich Unternehmer. Die Kontrolleure stellten R. eine Geldbuße in Aussicht, zusammen mit dem Ratschlag auf einen Anwalt zu verzichten das lohne sich bei der Strafhöhe sowieso nicht. Womit sie zwar recht haben, doch R. kam es wie Hohn vor. Ich bin auch gegen Schwarzarbeit, aber dieses Auftreten mit Waffen und mehr oder weniger klaren Drohungen, das ist doch das Letzte.
Ein Einzelfall scheint R.s Erlebnis nicht zu sein. Dieses Auftreten ist nicht ungewöhnlich, berichtet Bernd Hinrichs aus Aurich. Der Fachanwalt für Baurecht hat regelmäßig mit der FKS zu tun. Selbst wenn sich die Beamten zurückhalten: Die Betroffenen empfinden die Waffen und das Drumherum in der Situation als sehr bedrohlich. Einige FKSler nutzen das aus, denn unter Stress entstehe so manche Aussage, die den Betroffenen später leid tut.
Das sieht Klaus Salzsieder von der zuständigen Bundesfinanzdirektion West in Köln etwas anders: Die Kontrolleure seien bemüht, zivilisiert aufzutreten. Die Bewaffnung diene dem Eigenschutz. Es sei nicht Ziel der FKS, bedrohlich zu wirken, aber es kann schon passieren, dass im Streifendienst drei Beamte einen einzelnen Handwerker kontrollieren.
Jurist Hinrichs rät Betroffenen, bei einer Betriebsprüfung freundlich, kooperativ und rechtsbewusst zu reagieren, also: den eigenen Rechtsanwalt anrufen, mündliche Aussagen vorläufig verweigern, Zugang gewähren, gegen eine Beschlagnahme formal Widerspruch einlegen und möglichst vorher Kopien anfertigen. Mehr sollten sie allerdings nicht tun, warnt Hinrichs. Denn die Fahnder können sich sonst auch mit Gewalt Zugang verschaffen.