Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die in der Branche verbreitete Berechungsgrundlage für unzulässig erklärt (Az.XI ZR 27/00).
Je nach Darlehenssumme und Restlaufzeit falle die Entschädigung für entgangene Zinsen jetzt um mehrere Tausend Mark niedriger aus als bisher. Das zu viel gezahlte Geld könnten sich betroffene Kreditnehmer in vielen Fällen zurückholen. Die Stiftung Warentest bietet ein Excelprogramm, mit dem die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ermittelt und die Berechnung der Bank geprüft werden können. Außerdem kann berechnet werden, ob sich eine Umschuldung eine Darlehens vor Ablauf der Zinsbindung lohnt.