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Rückforderungen vermeiden

Barzahlung bremst Insolvenzverwalter aus

Frage eines handwerk.com-Users: „Laut Aussage meines Steuerberaters ist eine Barzahlung nicht rückholbar, auch nicht für den Insolvenzverwalter. Stimmt das?" Hier die Antwort vom Experten.

Wir haben Andreas Ringstmeier gefragt, Fachanwalt für Insolvenzrecht in Köln. Seine Antwort:

Der Insolvenzverwalter interessiere sich vor allem für „verdächtige Zahlungen“. Die könne er auch bis zu 10 Jahre zurückfordern. Demgegenüber böten Barzahlungen einen großen Vorteil: Sie gelten grundsätzlich als „unverdächtig“. Deswegen könne der Insolvenzverwalter maximal solche Barzahlungen anfechten, die 3 Monate vor Insolvenzantrag erfolgten.

Und selbst innerhalb der 3-Monats-Frist gibt es zwei Ausnahmesituationen, in denen der Insolvenzverwalter Zahlungen nicht mehr anfechten kann, betont Ringstmeier:

  • Der Gläubiger muss nichts zurückzahlen, wenn er zum Zeitpunkt der Zahlung nicht wusste, dass der Schuldner bereits zahlungsunfähig ist. Dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit hätte vermuten können, reicht in dem Fall nicht aus für eine Rückforderung.

  • Der Gläubiger muss nichts zurückzahlen, wenn Leistung und Bezahlung unmittelbar aufeinander erfolgen. Ein Beispiel: Kauft ein Kunde beim Handwerker einen fertigen Schrank und bezahlt innerhalb weniger Tage, dann ist das nicht anfechtbar. Oder lässt sich der Kunde das Dach decken und zahlt immer Abschläge und Schlussrechnung innerhalb weniger Tage, dann sind die Zahlungen nicht anfechtbar.

    Doch Vorsicht: Anders sähe es aus, wenn der Handwerker in Vorleistung geht: Was passiert, wenn die Dacharbeiten 3 Monate dauern und der Kunde den Gesamtbetrag erst direkt nach Abschluss der Arbeiten zahlt? Dann kann der Insolvenzverwalter sehr wohl das Geld zurückfordern, denn der Handwerker war einige Monate in Vorleistung. „Wer vorleistet, trägt immer das Insolvenzrisiko des anderen“, warnt Ringstmeier.
  • In beiden Fällen spiele allerdings keine Rolle, ob der Schuldner bar oder per Überweisung zahlt.


    (jw)

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