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Bau-Mindestlöhne sind verfassungsgemäß

Bau-Mindestlöhne sind verfassungsgemäß

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Mindestlöhne am Bau hat der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßt.

Die Praxis der Mindestlöhne habe in den vergangenen Jahren zur Stabilisierung am Baumarkt beigetragen, erklärte ZDB-Vorstandsmitglied Werner Kahl. Gleichzeitig seien die Rahmenbedingungen und Spielregeln für alle auf dem deutschen Baumarkt tätigen Unternehmen vereinheitlicht und so die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Bauunternehmen gestärkt worden. "Mindestlöhne am Bau sind ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft, die es so lange aufrecht zu erhalten gilt, so lange ausländische Billiglohnkonkurrenz mit Dumpinglöhnen auf den deutschen Markt drängt", sagte Kahl. Die allgemein verbindlichen Mindestlöhne liegen zurzeit bei 18,50 Mark je Stunde West und bei 16,28 Mark je Stunde Ost und werden am 1. September auf 18,87 Mark je Stunde West bzw. 16,60 Mark je Stunde Ost erhöht, wie in der diesjährigen Tarifrunde beschlossen.

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