Im Schlichtungsverfahren zum Bau-Mindestlohn erging am 24. März ein Schlichterspruch. Jetzt haben der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDI) bekannt gegeben, dass die Arbeitgeberseite den Schlichterspruch ablehnt. Dieser sah eine Laufzeit vom 1. Mai 2022 bis zum 30. Juni 2024 vor.
Der Schlichterspruch von Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, sah unter anderem folgende Punkte vor:
- Der Mindestlohn 1 sollte zum 1. Mai 2022, zum 1. April 2023 und zum 1. April 2024 jeweils um 60 Cent steigen.
- Der Mindestlohn 2 sollte auf dem bisherigen Niveau bis 31. Dezember 2022 eingefroren werden. Ab dem 1. Januar 2023 sollte diese Lohnuntergrenze dann ganz wegfallen.
- In den Jahren 2025 und 2026 sollte sich die Mindestlohnanpassung nach der Inflationsrate richten.
Für die Ablehnung des Schlichterspruchs gibt es den Arbeitgeberverbänden zufolge mehrere Gründe. Die vorgeschlagene Erhöhung führe zu einer „nicht zu rechtfertigende Verteuerung einfachster Tätigkeiten im Baugewerbe“. Zudem blicke die Baubranche in Folge des Ukraine-Kriegs besorgt in die Zukunft. Die aktuelle Preisentwicklung sowie die wirtschaftliche Entwicklung ließen wenig Spielraum für Lohnerhöhungen. Verlässliche Prognosen seien derzeit nicht möglich.
Die Arbeitgeberseite sei aber weiter offen für Verhandlungen.
Tipp: Sie interessieren sich für politische Entscheidungen, die das Handwerk betreffen? Mit dem Newsletter von handwerk.com bleiben Sie auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!
Auch interessant: