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Kran von oben

Tarifverhandlungen 2020

Bauhauptgewerbe: Das sieht der Schlichterspruch vor

Corona-Prämie, Lohnerhöhungen und eine Entschädigung für Wegezeiten – das sieht der Schlichterspruch im Bauhauptgewerbe vor.

Bei den Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe ist den Tarifvertragsparteien zufolge mit dem Schlichterspruch ein Durchbruch gelungen. Das teilten der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und die Industriegewerkschaft Bau (IG Bau) mit.

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Demnach sollen die Beschäftigten 2020 eine Corona-Prämie“ in Höhe von 500 Euro als Einmalzahlung bekommen. Auszubildende sollen wegen der Pandemie eine Sonderzahlung in Höhe von 250 Euro erhalten. Laut Arbeitgeberverbänden ist die Prämie steuer- und sozialabgabefrei, „sodass sie vollständig den Beschäftigten zugute kommt“.

Darüber hinaus sieht der Schlichterspruch Lohnerhöhungen vor. Zum 1. Januar 2021 sollen die Entgelte für Beschäftigte im Tarifgebiet West um 2,1 Prozent steigen und im Tarifgebiet Ost um 2,2 Prozent.

Vom 1. Oktober 2020 an soll es zudem einen Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent des Tariflohns zur pauschalen Entschädigung von Wegezeiten und -strecken geben. Zusätzlich haben sich die Tarifpartner darauf verständigt, unter Leitung des Schlichters noch weitere Gespräche zur Regelung der Wegezeitenvergütung zu führen.

Laut Schlichterspruch soll es auch Veränderungen bei der monatlichen Azubi-Vergütung geben. Lehrlinge im 1. Lehrjahr sollen künftig 40 Euro mehr bekommen, im 2. Lehrjahr soll die Vergütung um 30 Euro steigen und im 3. Lehrjahr um 20 Euro monatlich.

Der Schlichterspruch muss von den Tarifvertragsparteien noch angenommen werden. Dazu haben sie zwei Wochen Zeit.

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