Für den Bau von Wohnungen in Ballungszentren gelten durch die Novelle des Bauplanungsrechts gelockerte Regeln. Grund dafür ist die Einführung der neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“. Denn dort sollen die gewerblichen Emissionswerte tagsüber bei 63 Dezibel liegen. Damit sind sie um drei Dezibel höher als im sogenannten „Mischgebiet“.
Schon Ende Januar hatte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die behutsame Anhebung der Immissionsrichtwerte in den „Urbanen Gebieten“ grundsätzlich begrüßt. Allerdings forderte er zusammen mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, dem Bundesverband der Deutschen Industrie und dem Handelsverband Deutschland darüber hinaus mehr Flexibilität für Unternehmen bei den Lärmvorgaben, um das Bauen in Innenstädten tatsächlich zu erleichtern. Nach Vorstellung der vier Spitzenverbände sollten Unternehmen etwa mehr Spielraum für zeitlich begrenzte Ausnahmen oder Spitzenzeiten der Lärmemissionen erhalten.
Mittlerweile haben Bundestag und auch der Bundesrat der Novelle zugestimmt. Laut einem Sprecher des Bundesbauministeriums soll sie noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Einen konkreten Stichtag gebe es aber noch nicht.
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