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Vorleistung

Bauträger: Da spitzen Juristen die Ohren

Nach dem Ärger über Bauträger und insolvente Auftraggeber: So können sich Betriebe schützen.

Carsten Woll ist mit dem Thema bestens vertraut: Mehrmals im Monat bekommt der Experte für Wirtschafts- und Vergaberecht Fälle auf den Tisch, in denen Bauträger ihre Subunternehmer nicht bezahlt haben. „Wenn ich Bauträger höre, dann spitze ich die Ohren“, sagt der Jurist beim Baugewerbe-Verband Niedersachsen.

Die ganz krassen Fälle sehen nach Woll so aus: Die Bauträger zahlen 15 bis 20 Prozent, wenn die Schlussrechnung vorliegt. Dann lassen sie Gutachten erstellen und zahlen nichts mehr wegen angeblicher Mängel.

„Zumindest kann man sich gegen Zahlungsausfälle wegen Insolvenz in einem gewissen Maße schützen“, weiß Woll. Aufgrund der Wettbewerbssituation sei aber zum Beispiel Vorkasse faktisch nicht durchsetzbar.

Aber: Jeder Auftragnehmer kann nach Wolls Ansicht eine Vorleistungssicherheit wie beispielweise eine Bankbürgschaft verlangen.

Warum arbeiten immer noch so viele Unternehmen ohne Vorleistungssicherheit? „Der Zeitdruck ist bei Bauverfahren zumeist sehr hoch, und man möchte den Bauträger nicht verärgern. Wenn er mit Schadensersatz wegen Verzug droht, arbeiten die Betriebe meist weiter.“

Positiv ist nach Ansicht des Experten die Überarbeitung des Bauforderungssicherungsgesetzes, das die persönliche Haftung des Geschäftsführers des Bauträgers vorsieht. Denn jetzt gilt: Wenn der Bauherr zahlt, aber seine Subunternehmer leer ausgehen, macht sich der Geschäftsführer des Bauträgers strafbar. Es drohen Geldbußen oder bis zu fünf Jahre Gefängnis.

(bw)

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