Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Subunternehmer

Bauträger müssen kontrollieren

Wer Subunternehmer beauftragt, muss deren Arbeit kontrollieren. Sonst droht Haftung nach Ablauf der Gewährleistung.

Der Fall: Ein Bauträger beauftragt einen Handwerker mit Putzarbeiten. Sechs Jahre später platzt der Putz großflächig ab - nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Dennoch verklagt der Auftraggeber den Bauträger. Seine Begründung: Der Mangel sei offensichtlich gewesen, der Bauträger habe den Mangel also entweder verschwiegen oder den Subunternehmer nicht ausreichend kontrolliert. Daher sei er haftbar.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bekam der Kunde mit dieser Begründung recht: Bei der Abnahme muss ein Bauträger den Käufer über mögliche Mängel informieren. Das setze allerdings voraus, dass er selbst wisse, ob seine Mitarbeiter und Subunternehmer gemäß den anerkannten Regeln der Technik arbeiten.

Ohne entsprechende Kontrollen könne sich ein Bauträger nicht auf Unkenntnis berufen. Zumindest seien Stichproben während oder zum Abschluss der Arbeiten erforderlich, betonte das Gericht. Denn im konkreten Fall hätte der Bauträger dann sofort die Mängel bei den Putzarbeiten erkennen können.

(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Schwarzgeld-Verdacht: Passt der teure Lebensstil nicht zu dem Privatentnahmen, vermutet das Finanzamt Steuerhinterziehung.

Steuern

12 Fallen: So decken Betriebsprüfer Geschäfte ohne Rechnung auf

Tipps vom eigenen Bruder, zwielichtige Subunternehmer, Darlehen vom Ehegatten oder ein teurer Lebensstil: So kommt das Finanzamt Schwarzgeld auf die Spur.

    • Steuern, Betriebsprüfung
Gewährleistungsrechte unzulässig eingeschränkt: Das Landgericht München verbietet einem Betrieb, die AGB-Klauseln bei Verträgen mit Verbrauchern weiter zu nutzen.

Recht

Gewährleistung: Betrieb darf Kundenrechte nicht per AGB beschneiden

Ein Betrieb schränkt per AGB die Gewährleistungsrechte von Privatkunden ein. Von der  Verbraucherzentrale wird er erst abgemahnt und dann verklagt.

    • Recht, Baurecht
Wie kann überprüft werden, ob Betriebe die Wegezeitentschädigung zahlen? „Das kann nur der Zoll“, sagt ein Rechtsanwalt.

Politik und Gesellschaft

Wegezeitentschädigung: Antworten auf 8 Leser-Fragen

Wer kontrolliert die Wegezeitentschädigung? Müssen Arbeitsverträge jetzt geändert werden? Und wann wird der Verpflegungszuschuss fällig? Hier sind Antworten.

    • Politik und Gesellschaft
E-Mails in der Betriebsprüfung: Das Finanzamt darf nur solche Mails anfordern, die unter die steuerlichen Aufbewahrungspflichten fallen.

Steuern

Datenschutzsieg: Finanzamt darf nicht alle E-Mails verlangen

Steuerprüfer dürfen steuerlich relevante E-Mails kontrollieren. Das gilt jedoch nicht pauschal für alle E-Mails eines Unternehmens, sagt ein Gericht.

    • Steuern, Betriebsprüfung