Arbeitet ein Mitarbeiter nach Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses weiter, wird daraus eine Festanstellung, wenn der Arbeitgeber nicht sofort widerspricht.
Dazu reichen allerding nicht schon wenige Arbeitsstunden aus. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen in einem aktuellen Fall entschieden.
Geklagt hatte ein Mitarbeiter, der aufgrund seiner Nachtschicht noch am Morgen des 1. Januar im Dienst war, obwohl sein Vertrag am 31. Dezember endete.
Das ist nach Ansicht der Richter jedoch nicht entscheidend. Vielmehr genügte es, dass der Arbeitgeber der Weiterbeschäftigung vor dem Fristende deutlich widersprochen hatte. (Urteil vom 18. Dezember 2012, Az. 13 Sa 820/12)
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(jw)