Die Unternehmerfrau Annecke H. war schon fast verärgert: Mehr als fünf Monate hatte es gedauert, dass die Sächsische Aufbaubank (SAB) Zeit für den Förderantrag einer Kundin fand. Es ging um die Lüftungsanlage in einem privaten Einfamilienhaus. Doch seit sie den Zuwendungsbescheid gelesen hat, ist aller Ärger verflogen. Dieses Schreiben sei eine Alltagssatire, sagt Annecke H., sie habe "Tränen gelacht".
In Punkt 7 des Formblattes heißt es beispielsweise:
"Der Zuwendungsempfänger hat die gemeinschaftsrechtlichen und
nationalen Vorschriften hinsichtlich der Gleichstellung von Männern und Frauen einzuhalten. Auf dem Verwendungsnachweisformular sind dazu die vorgesehenen Erklärungen vom Zuwendungsempfänger abzugeben."
Das SAB-Formular ist elf Seiten lang, allein der Teil "Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" mit dem schönen Kürzel "ANBest-P" bringt es auf drei und noch dazu klein gedruckte Seiten.
Annecke H. ist schon jetzt auf die Erklärung der Bauherrin im Formblatt gespannt. Müssen Hinweisschilder her, damit die frische Luft gleichermaßen von Männern und Frauen genutzt werden kann? "Möglicherweise verstößt ja der längere Aufenthalt einer Frau im Haus gegen den Gleichstellungsgrundsatz – sie würde ja mehr Frischluft verbrauchen."
Eine geschlechterspezifische Raumluftregelung sei überlegenswert, meint Annecke H: "Und wenn man jede Möglichkeit und jeden Satz ordentlich durchdenkt und im besten Behördendeutsch formuliert, verwundert es auch nicht, dass sich die Bearbeitung der Anträge etwas ziehen kann."
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(sfk)