Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Kündigungsgrund

Bei Beleidigung erst abmahnen

Beleidigende und herabsetzende Sprüche über Vorgesetzte müssen Arbeitgeber sich von ihren Mitarbeitern nicht gefallen lassen. Doch es gilt: Erst abmahnen, dann entlassen.

Dass eine Kündigung in solchen Fällen nicht angemessen ist, machte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Fall einer Mitarbeiterin deutlich, die sich wiederholt beleidigend über ihren Vorgesetzten geäußert hatte. Deren Schmähungen waren über eine Praktikantin bis zur Geschäftsleitung vorgedrungen. Eine Kollegin berichtete von weiteren herabsetzenden Bemerkungen aus dem Munde derselben Frau. Obwohl die Mitarbeiterin die Vorwürfe bestritt, kündigte ihr der Arbeitgeber fristgemäß. Der Vorgesetzte wolle nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten. Dagegen klagte die Frau.

Wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden hat, kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter zwar entlassen, wenn er über seine Vorgesetzten beleidigend und herabsetzend spreche. Zuvor müsse der Arbeitnehmer aber abgemahnt werden. Wenn der Vorgesetzte sich wegen der Äußerungen jedoch weigert, weiter mit der Klägerin zusammenzuarbeiten, müsse der Arbeitgeber vor einer Kündigung zunächst versuchen, ein klärendes Gespräch zwischen beiden herbeizuführen.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein:

Urteil vom 21. Juli 2009, Az. 2 Sa 460/08

(bw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Recht

Kündigung nach Beleidigung mit Emoticons möglich

Ein Mitarbeiter beleidigte seinen Vorgesetzten mit Emoticons bei Facebook: im Prinzip ein Kündigungsgrund, entscheidet ein Gericht. Doch es kommt auf die Umstände an.

    • Recht, Arbeitsrecht

Recht

Mitarbeiter beleidigt Chef – und was dann?

Ist die Stimmung im Betrieb gereizt, geht Mitarbeitern schon mal ein beleidigendes Wort über die Lippen. Doch zu welchen Mitteln dürfen Chefs in so einem Fall greifen?

    • Recht, Arbeitsrecht

Urteil

Fristlose Kündigung nach Beleidigung rechtens?

Ein Mitarbeiter einer Baufirma beleidigt den Chef im Streit. Gegen die fristlose Kündigung klagt er. Das Gericht stellt klar: Der Einzelfall entscheidet.

    • Recht, Personal

Urteil

Dienstauto privat genutzt: Kündigung nur nach Abmahnung

Wenn ein Mitarbeiter den Dienstwagen unerlaubterweise privat fährt, muss der Arbeitgeber zunächst abmahnen, entschied ein Gericht.

    • Recht, Personal