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Corona-Infektion bei der Arbeit: Laut DGUV kann das ein Versicherungsfall für die Unfallversicherung sein.

Tipp der Unfallversicherung

Bei der Arbeit mit Corona infiziert: Mit PCR-Test dokumentieren!

Covid-19 kann als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt werden. Das geht aber nur, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind.

Sie vermuten, dass Sie sich bei der Arbeit mit dem Coronavirus angesteckt haben? Und sie haben Erkrankungssymptome? Dann sollten Sie das laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) mit einem PCR-Test prüfen und dokumentieren lassen. Ein positives Testergebnis gelte als Nachweis für die gesetzliche Unfallversicherung, dass es sich bei der Erkrankung um COVID-19 handele.

Hintergrund ist, dass eine Infektion ein Versicherungsfall sein kann: Versicherte haben in solchen Fällen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wie Heilbehandlung und Rehabilitation

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Laut DGUV sind die an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  1. Die versicherte Person hat sich nachweislich mit Corona infiziert.
  2. Die Infektion kann auf die versicherte Tätigkeit – zum Beispiel die Arbeit oder den Schulbesuch – zurückgeführt werden.
  3. Die versicherte Person zeigt Symptome einer Corona-Erkrankung.

Eine Corona-Infektion kann mild verlaufen und erst später können gesundheitliche Problemen auftreten, die auf Long Covid hindeuten. Um den Nachweis der Infektion auch für solche Fälle zu sichern, rät die DGUV, auch dann einen PCR-Test zu machen, wenn sie keine Symptome haben.

Betriebe sollten das Testergebnis sowie die Umstände der Infektion im Verbandsbuch oder Meldeblock eingetragen. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse könne diese Unterlagen dann nutzen, um zu ermitteln, ob es sich bei der Erkrankung um einen Versicherungsfall handelt.

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