Wer ein Auto kaufen will, entscheidet sich oft
nicht für ein Neues, sondern für einen Gebrauchtwagen.
Ausschlaggebend dafür, welches das richtige Fahrzeug ist, sind
zumeist Zustand und Preis des Wagens. Doch wer sein neues Auto von
einem Privatmann kauft, sollte nicht vergessen: Mit dem Kauf
übernimmt er grundsätzlich den dazugehörigen Kfz-Versicherungvertrag. Darauf weist die Huk-Coburg Versicherungsgruppe hin.
Der Käufer hat aber, ebenso wie der Versicherer, ein
außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses Recht gilt als
wahrgenommen, wenn der Käufer das Auto mit der Doppelkarte eines
anderen Versicherers auf seinen Namen ummeldet. Übernimmt der Käufer
den Vertrag vom Verkäufer, müssen beide Seiten entscheiden, wie sie
es mit der Beitragszahlung für das laufende Versicherungsjahr halten.
Gegenüber dem Versicherer haften Käufer und Verkäufer hierfür
gleichermaßen.
Der Vertrag des Käufers wird übrigens nach seinen persönlichen
Risikomerkmalen, also beispielsweise nach seiner jährlichen
Fahrleistung oder seinem Schadenfreiheitsrabatt, eingestuft. Seinen
Schadenfreiheitsrabatt kann der Verkäufer selber weiter nutzen.
Der Käufer sollte sich, bevor er losfährt, auf jeden Fall
vergewissern, dass für das Auto noch Versicherungsschutz besteht. Am
besten lässt er sich vom Verkäufer die Versicherungspolice und den
Nachweis, dass die Prämie bezahlt ist, zeigen. Außerdem muss er
darauf achten, dass die Kennzeichen noch den amtlichen Stempel
tragen. Sonst läuft er Gefahr, eventuell vor der Ummeldung
angerichtete Schäden selber bezahlen zu müssen.