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Bei Gebraucht-Pkw an Versicherungsschutz denken

Bei Gebraucht-Pkw an Versicherungsschutz denken

Wer ein Auto von einem Privatmann kauft, sollte nicht vergessen: Mit dem Kauf übernimmt er grundsätzlich den dazugehörigen Kfz-Versicherungvertrag.

Wer ein Auto kaufen will, entscheidet sich oft

nicht für ein Neues, sondern für einen Gebrauchtwagen.

Ausschlaggebend dafür, welches das richtige Fahrzeug ist, sind

zumeist Zustand und Preis des Wagens. Doch wer sein neues Auto von

einem Privatmann kauft, sollte nicht vergessen: Mit dem Kauf

übernimmt er grundsätzlich den dazugehörigen Kfz-Versicherungvertrag. Darauf weist die Huk-Coburg Versicherungsgruppe hin.

Der Käufer hat aber, ebenso wie der Versicherer, ein

außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses Recht gilt als

wahrgenommen, wenn der Käufer das Auto mit der Doppelkarte eines

anderen Versicherers auf seinen Namen ummeldet. Übernimmt der Käufer

den Vertrag vom Verkäufer, müssen beide Seiten entscheiden, wie sie

es mit der Beitragszahlung für das laufende Versicherungsjahr halten.

Gegenüber dem Versicherer haften Käufer und Verkäufer hierfür

gleichermaßen.

Der Vertrag des Käufers wird übrigens nach seinen persönlichen

Risikomerkmalen, also beispielsweise nach seiner jährlichen

Fahrleistung oder seinem Schadenfreiheitsrabatt, eingestuft. Seinen

Schadenfreiheitsrabatt kann der Verkäufer selber weiter nutzen.

Der Käufer sollte sich, bevor er losfährt, auf jeden Fall

vergewissern, dass für das Auto noch Versicherungsschutz besteht. Am

besten lässt er sich vom Verkäufer die Versicherungspolice und den

Nachweis, dass die Prämie bezahlt ist, zeigen. Außerdem muss er

darauf achten, dass die Kennzeichen noch den amtlichen Stempel

tragen. Sonst läuft er Gefahr, eventuell vor der Ummeldung

angerichtete Schäden selber bezahlen zu müssen.

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