Stellen Sie sich vor, dass Sie allein mit Ihrem Auto unterwegs sind. Plötzlich werden Sie von einem anderen Wagen gerammt, in dem zwei Personen sitzen. Als es um die Schuldfrage geht, steht Ihre Aussage gegen die der beiden anderen und Sie ziehen den Kürzeren.
Eine Videokamera auf dem Armaturenbrett könnte theoretisch den entscheidenden Beweis liefern. Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat jedoch entschieden, dass diese sogenannten Dashcams gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Unter bestimmten Bedingungen ist der Einsatz solcher Kameras unzulässig. Eindeutig ist die Rechtslage trotzdem nicht.
Nächste Seite: Weshalb ein Anwalt aus Mittelfranken seine Dashcam nicht mehr benutzen darf.
Keine Beweismittel gegen Verkehrsrowdys
Es war der bundesweit erste Prozess, in dem die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras thematisiert wurde. Den Stein ins Rollen brachte die Klage eines Rechtsanwaltes aus Mittelfranken. Dieser hatte gegen einen Bescheid des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht geklagt, mit dem ihm untersagt worden war, mit seiner im Fahrzeug eingebauten Kamera während der Autofahrt permanent Aufnahmen zu machen. Das Gericht wies den Mann an, die Bilder zu löschen.
Der Anwalt hatte sich eine Dashcam eingebaut, um Verkehrsrowdys bei der Polizei anzuzeigen. Insgesamt 22 Anzeigen gingen dort ein. In fünf Fällen stellte er der Polizei Videomaterial zur Verfügung. Doch Letzteres ist laut Urteil des Gerichtes nicht erlaubt. Dashcams seien nicht zulässig, wenn sie von vornherein dazu benutzt würden, andere Verkehrsteilnehmer zu filmen, um sie durch die Videoaufnahmen ihrer Verkehrsdelikte zu überführen, sagt der Pressesprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach, Peter Burgdorf.
Kein Filmmaterial für YouTube amp; Co.
Zudem dürfen Autofahrer keine Aufnahmen machen, um sie im Anschluss daran auf Internetportalen wie Facebook oder YouTube hochzuladen. Dies ist dem Gericht zufolge laut Bundesdatenschutzgesetz nicht erlaubt, da es sich dabei um einen Eingriff in die Privatsphäre der gefilmten Personen handele.
Wie die Rechtslage bei Unfällen ausschaut, lesen Sie auf Seite 3.
Bei Unfällen entscheidet der Richter
Doch wie ist die Rechtslage bei einem Unfall, wenn Aussage gegen Aussage steht? Darf der Autofahrer eine Videoaufnahme seiner Dashcam vor Gericht als Beweis einreichen, oder ist auch das unzulässig? „Das liegt im Ermessen des jeweils zuständigen Richters. Er entscheidet, ob die Aufnahme als Beweismaterial dienen darf oder nicht“, sagt Peter Burgdorf.
Während Dashcams in Österreich komplett verboten sind, werden sie in Deutschland erst einmal weiterhin erlaubt bleiben. Unproblematisch ist der Einsatz solcher Kameras, laut Burgdorf, für persönliche Zwecke wie Urlaubsreisen. Der Anwalt aus Mittelfranken hatte mit seiner Klage übrigens Erfolg: Aufgrund eines Formfehlers musste die Datenschutzbehörde ihr Verbot aufheben. Trotzdem machte das Gericht deutlich, dass der Anwalt die Privatsphäre der anderen Autofahrer verletzt habe, was generell verboten sei.
(akb)
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