Foto: detailblick - Fotolia.com
Wärmflasche

Telemedizin

Bei Regelschmerzen: Online-Krankschreibung für 9 Euro

Bei Erkältungen gibt es Krankschreibungen ohne Arztbesuch schon länger. Jetzt sind sie online auch bei Regelschmerzen zu bekommen – bis zu 17 Mal im Jahr.

Kein Arztgespräch, keine Untersuchung, nur ein paar Klicks: Arbeitnehmerinnen mit starken Regelschmerzen können sich neuerdings online krankschreiben lassen. Das Hamburger Start-up au-schein.de macht es möglich – denn nach Krankschreibungen bei Erkältung bietet das Unternehmen jetzt auch gelbe Scheine bei Regelschmerzen an. Mit dem Angebot will es gegen die Tabuisierung von Regelschmerzen kämpfen.

Krankschreibung per Whatsapp: Rechte für Arbeitgeber

Online-Krankschreibungen ohne Arztbesuch: Müssen Arbeitgeber so etwas akzeptieren, wenn sie Missbrauch wittern? Eine Arbeitsrechtlerin klärt auf.
Artikel lesen

Um ein Attest zu bekommen, müssen Nutzerinnen auf www.au-schein.de einen digitalen Fragebogen ausfüllen. Anschließend prüft dem Portal zufolge ein Tele-Arzt die geschilderten Symptome. Schildert die Patientin die passenden Symptome, gibt es eine Krankschreibung. Der Preis: 9 Euro für einen gelben Schein als pdf-Datei zum Download. Für weitere 5 Euro bekommen Patientinnen die Bescheinigung zudem per Post.

Die Dauer der Krankschreibung richtet sich jeweils nach dem Wunsch der Patientin – sie kann laut au-schein.de entscheiden, ob sie bei Regelschmerzen ein, zwei oder drei Tage zu Hause bleiben möchte. Bis zu 17 Atteste pro Jahr seien möglich. Begründung: Der Zyklus sei mindestens 21 Tage lang und somit bis zu 17 Mal im Jahr möglich.

Dass Chefs genervt sein könnten, wenn Frauen den Dienst einmal im Monat in Anspruch nehmen, glaubt das Start-up nicht. Schließlich könnten Arbeitgeber mit weniger als 30 Mitarbeitern so einfacher eine Lohnerstattung von der Krankenkasse erhalten.

Was halten Sie von dem Angebot? Ist das eine gute Sache oder eine Einladung zum Blaumachen? Schreiben Sie uns an redaktion@handwerk.com oder kommentieren Sie hier.

Tipp: Sie wollen automatisch alle wichtigen Meldungen zum Personal erhalten? Dann abonnieren Sie einfach den handwerk.com-Newsletter. Hier geht es zur Anmeldung!

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/krank-ohne-grund-so-zweifeln-sie-aerztliche-atteste-an[/embed]

Was Arbeitgeber zu Krankschreibungen wissen müssen

Beim Thema Arbeitsunfähigkeit halten sich hartnäckig einige Irrtümer. Hier sind die 9 wichtigsten Fragen und Antworten für Arbeitgeber.
Artikel lesen

Leserstimmen: Geteilte Resonanz zu Krankschreibungen per Whatsapp

Sind Krankschreibungen per Whatsapp eine sinnvolle Sache oder eine Lizenz zum Blaumachen? Die handwerk.com-Leser sind unterschiedlicher Meinung
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Husten, Schnupfen, Heiserkeit? Bei einem leichten Infekt können sich Arbeitnehmer künftig wieder nach einem Telefonat mit dem Arzt krankschreiben lassen.

Politik und Gesellschaft

Telefonische Krankschreibung: Diese Regeln gelten jetzt

Ab sofort können sich Arbeitnehmer krankschreiben lassen, ohne in eine Arztpraxis zu gehen. Das gilt allerdings nur, wenn sie leicht erkrankt sind. Und es gibt noch mehr Bedingungen.

    • Personal, Politik und Gesellschaft
Bundessozialgericht fällt Grundsatzurteil: Es darf nicht zu Lasten der Versicherten gehen, wenn Ärzte die eAU zu spät an die Krankenkasse melden.

Urteil vom Bundessozialgericht

AU-Bescheinigung: Wer muss an die Krankenkasse übermitteln?

Laut einem Urteil hat ein Versicherter Anspruch auf Krankengeld, obwohl seine Krankschreibung verspätet bei der Krankenkasse einging. Das liegt an der eAU.

    • Personal
Kranke gehören ins Bett? Ja, wenn es die Genesung erfordert. Wer fitter ist, hat mehr Freiräume.

Personal

9 Irrtümer rund um die Krankschreibung – und was Sie als Arbeitgeber dürfen

Corona, Grippe, banale Infekte: Die Krankheitswelle rollt. Grund genug, mit ein paar populären Irrtümern zum Thema Krankschreibung aufzuräumen.

    • Personal, Personalführung, Recht, Arbeitsrecht
Neue Arbeitnehmerpflicht: Mitarbeitende müssen Betriebe darüber informieren, wenn eine digitale Krankschreibung vorliegt.

Politik und Gesellschaft

Probleme mit der eAU: Was können Betriebe tun?

Von wegen Bürokratieentlastung: Die neue digitale Krankschreibung beschert Handwerkern laut einer Umfrage oft Probleme. Wo es hakt und wie Sie reagieren können.

    • Politik und Gesellschaft, Arbeitsrecht