Ein einfaches Baustellenschild ist zu wenig: Bei Straßenbauarbeiten haften Betriebe, wenn Anwohner Fahrzeugschäden erleiden. 
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Ein einfaches Baustellenschild ist zu wenig: Bei Straßenbauarbeiten haften Betriebe, wenn Anwohner Fahrzeugschäden erleiden. 

Baustellen-Sicherung

Bei Straßenbauarbeiten: Baubetrieb muss vor Gefahren warnen

Bei Straßenbauarbeiten müssen Baubetriebe dafür sorgen, dass Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Ansonsten müssen sie für den Schaden aufkommen.

Der Fall: Bei Straßenbauarbeiten hebt ein Bauunternehmen vor einem Wohnhaus einen Graben zwischen Bürgersteig und Straße aus. In diesem Bereich befindet sich normalerweise eine Zufahrt zu einer Tiefgarage, die mit einer Stahlplatte abgedeckt ist. Für ihre Arbeiten in dem Graben nehmen die Bauarbeiter diese Platte an einem Tag weg. Eine Bewohnerin bemerkt das nicht und fährt mit ihrem Pkw wie gewohnt aus der Tiefgarage. Dabei landet sie mit den Vorderrädern ihres Pkw im Graben. Am Fahrzeug entsteht ein Schaden in Höhe von 6.000 Euro. Als sie diese Summe vom Bauunternehmen einfordert, landet der Fall vor Gericht.

Das Urteil: Das Landgericht Frankenthal gibt der Pkw-Fahrerin Recht. Begründung: Die Bauarbeiter hätten ihre Aufgabe zur umfassenden Sicherung der Baustelle nicht umfangreich wahrgenommen. Die Stahlplatten seien ohne eine anderweitige Absicherung entfernt worden. Zudem sei der Graben für die aus der Tiefgarage hochfahrende Frau nicht sichtbar gewesen. Sie sei zwar über Bauarbeiten von der Hausverwaltung informiert worden. Es sei aber nicht an ihr, sich über die gefahrlose Ausfahrt aus der Tiefgarage zu versichern. Das Bauunternehmen hätte deutlich auf die Gefahr durch den geöffneten Graben hinweisen müssen. Die üblichen Baustellen-Warnschilder reichten nicht aus. (Urteil vom 25. März 2022, Az. 9 O 32/21)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann laut Landgericht Frankenthal Berufung beim Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt werden.

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