Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Recht

Bereicherung mit Folgen

Mitarbeiter müssen dem Arbeitgeber überhöhte Zahlungen melden. Sonst droht die Kündigung.

Ein Arbeitgeber, der einem Mitarbeiter versehentlich zu viel Gehalt überweist, hat nicht nur Anspruch auf Rückzahlung. Er kann dem Mitarbeiter auch kündigen, wenn dieser nicht auf den Irrtum aufmerksam macht, entschied das Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 6 Sa 943/04).

Vor dem Gericht hatte eine Frau gegen ihre Kündigung geklagt, die von ihrem Arbeitgeber Überzahlungen in Höhe von insgesamt knapp 8500 Euro eingestrichen hatte, ohne die fehlerhaften Überweisungen zu melden. Bei dem Versuch des Arbeitgebers, das zu viel bezahlte Geld wieder zurückzuerhalten, zeigte sich die Frau unkooperativ. Der Arbeitgeber sprach ihr danach die Kündigung aus, worauf die Betroffene vor Gericht ging.

Die Richter des Landesarbeitsgerichtes in Köln wiesen die Klage ab. Begründung: Die besondere Verwerflichkeit ihres Fehlverhaltens. Die Verletzung ihrer Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber rechtfertigt laut Richterspruch eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Auch, wenn die Klägerin ihr Fehlverhalten einsieht, sei das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nachhaltig gestört. Mit einer Billigung ihres Fehlverhaltens habe die Klägerin nicht rechnen können. Eine weitere Zusammenarbeit sei daher nicht mehr möglich.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Eine Krankschreibung reiht sich an die nächste. Doch nur bei Neuerkrankungen muss der Arbeitgeber länger als sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten.

Urteil

Dauerkranke Mitarbeiter – wann entfällt die Lohnfortzahlung?

Wer dauernd neue Erkrankungen beim Arbeitgeber meldet, muss seine Krankenakte offenlegen. Sonst kann der Arbeitgeber die Zahlungen einstellen, entschied das Bundesarbeitsgericht.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Attest bis zum Ende des gekündigten Arbeitsverhältnisses: In diesem Fall war das laut Landesarbeitsgericht Niedersachsen unproblematisch, weil der Mitarbeiter schon vorher krankgeschrieben war.

Recht

Krank nach Kündigung: Was gilt für die Lohnfortzahlung?

Wenn sich ein Mitarbeiter nach der Kündigung krank meldet und wochenlang ausfällt, ist das verdächtig. In diesem Fall muss der Betrieb Lohnfortzahlung leisten.

    • Recht, Arbeitsrecht
Kein Mindestlohn gezahlt: Das ist laut Bundesarbeitsgericht eine Ordnungswidrigkeit.

Personal

Haften GmbH-Geschäftsführer persönlich für den Mindestlohn?

Eine GmbH zahlt keinen Lohn mehr und meldet Insolvenz an. Ein Mitarbeiter verklagt die Geschäftsführer auf Zahlung des Mindestlohns als Schadenersatz.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Heimliche Videoaufnahmen auf dem Privatgrundstück: Das stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre dar.

Personal

Zweifel an AU: Betrieb lässt Mitarbeiter heimlich filmen

Ein Betrieb lässt einen arbeitsunfähigen Mitarbeiter von einem Detektiv beschatten. Der filmt den Mann heimlich bei der Gartenarbeit. Grund für eine Kündigung?

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht