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Bestehende Banking-Regelungen sind ausreichend

Bestehende Banking-Regelungen sind ausreichend

Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf an neuen gesetzlichen Regelungen beim Online-Banking. Auch wenn bei vielen Verbrauchern weiterhin die Frage nach der Sicherheit für Unsicherheit sorgt. Die derzeit bestehenden Regelungen seien ausreichend.

Daran ändert auch eine neu geschaffene Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nichts. Danach muss eine Bank beweisen, dass ein Überweisungsvertrag mit dem Kunden zustande gekommen ist. Erst danach darf sie das betreffende Konto entsprechend belasten. Das gleiche gilt einer weiteren BGB-Vorschrift zufolge auch für den Kauf von Wertpapieren. Beim Online-Banking fehlt im Fall eines Daten-Missbrauchs durch Dritte ein derartiger Vertrag.

Der Online-Kunde kann jedoch nur in Einzelfällen für einen solchen Missbrauch haftbar gemacht werden. Dazu muss die Bank dem Geschädigten beweisen können, dass der seinen

vertraglichen Pflichten, die persönliche Identifikationsnummer und die Transaktionsnummer geheim zu halten und sicher aufzubewahren, nicht nachgekommen ist; ein in der Praxis recht schwieriges Unterfangen.

Technische Standards für die Bankgeschäfte per Internet will die Regierung nach eigenen Angaben nicht vorschreiben. Da sich diese zu schnell veränderten, könnten sich gesetzliche Vorschriften schnell als unzureichend erweisen. Der derzeitige

Sicherheitsstandard HBCI (Home Banking Computer Interface), den einige Banken bereits anbieten, müsse noch vervollständigt werden. Das sei jedoch Sache der Kreditwirtschaft.

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