Mit der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, das noch im Oktober in Kraft treten soll, ändert sich die Besteuerung von leichten Nutzfahrzeugen. Doch welche Fahrzeuge werden danach als Lkw und welche als Pkw besteuert? Das fragen sich viele Handwerksunternehmer.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) teilte auf Anfrage von handwerk.com mit, dass es keine Liste der betroffenen Fahrzeugmodelle gibt. Diese werde nach Auffassung des BMF auch nicht benötigt, da „die Kraftfahrzeugsteuer aufgrund des Änderungsgesetzes künftig ausnahmslos der verkehrsrechtlichen Fahrzeugklasse und Aufbauart folgt“.
Das bedeutet: „Hat man sich (…) für ein Fahrzeug der verkehrsrechtlichen Klasse N1 (= für die Güterbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen) entschieden, unterfällt man als Halter zukünftig stets der gewichtsabhängigen Besteuerung, gleich welche Beschaffenheit das Fahrzeug hat. Entscheidet man sich für ein Fahrzeug der verkehrsrechtlichen Klasse M1 (= für die Personenbeförderung ausgelegte Fahrzeuge, erfolgt die Besteuerung für Pkw nach Emissionswerten und Hubraum.“
Zudem teilte das BMF mit, dass alle etwa 390.000 betroffenen Fahrzeuge vor Jahresende automatisch für den laufenden Zeitraum und die Zukunft umgestellt werden. „Aktivitäten der Fahrzeughalter sind nicht erforderlich“, heißt es.
Hintergrund: Seit Ende 2018 wurden durch eine Sonderregelung im Kraftfahrzeugsteuergesetz einige leichte Nutzfahrzeuge wie Pkw versteuert – nach Hubraum und Emissionswerten. Diese Sonderregelung soll jetzt abgeschafft werden.
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