Auszug aus der Verordnung gemäß §45 HwO über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Beton- und Stahlbetonbauer-Handwerk vom 28. 7. 1988 (BGBl. I S. 1205).
Tätigkeiten:
Entwurf, Herstellung, Montage und Instandsetzung von Bauwerken für den Hoch- und Tiefbau, einschließlich Bauwerksteilen und Fertigbauwerken, insbesondere aus Beton und Stahlbeton;
Herstellung von Fassaden aus Bauplatten und Fassadenelementen;
Ausführung von Mauerarbeiten;
Ausführung von Abdichtungen gegen nicht-drückendes Wasser und von Dämmungen gegen Wärme und Schall;
Herstellung von Zement-Estrichen und Verlegung von Bodenbelägen aus Steinen und Platten;
Ausführung von Bauwerks- und Grundstücksentwässerungen;
Ausführung von Abbruch- und Stemmarbeiten.
Kenntnisse und Fertigkeiten:
Kenntnisse der Statik im Beton- und Stahlbetonbau;
Kenntnisse über Statik im Mauerwerks-, Holz- und Stahlbau;
Kenntnisse über bauphysikalische Zusammenhänge des Schall-, Brand- und Feuchtigkeitsschutzes sowie des Wärmeschutzes unter Berücksichtigung energiesparender Maßnahmen;
Kenntnisse der Konstruktionen im Beton- und Stahlbetonbau;
Kenntnisse über Konstruktionen im Spannbetonbau;
Kenntnisse über Konstruktionen im Mauerwerks-, Holz- und Stahlbau;
Kenntnisse der Betontechnologie und der Mörtelgruppen;
Kenntnisse der Behandlung und Bearbeitung von Betonoberflächen;
Kenntnisse der Fassadenkonstruktionen;
Kenntnisse der Baugrubensicherung bei Erdarbeiten;
Kenntnisse der Bauwerks- und Grundstücksentwässerung;
Kenntnisse der Maßnahmen gegen nicht-drückendes Wasser sowie über Maßnahmen gegen drückendes Wasser;
Kenntnisse der Abbruch- und Stemmarbeiten;
Kenntnisse über Vermessungsarbeiten;
Kenntnisse des Aufmaßes und der Massenberechnungen;
Kenntnisse der Einrichtung und des Betriebs von Baustellen;
Kenntnisse der Bau- und Hilfsstoffe;
Kenntnisse über Einsatz und Wartung von Baumaschinen sowie der berufsbezogenen Geräte und Werkzeuge;
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes;
Kenntnisse der Verdingungsordnung für Bauleistungen, der berufsbezogenen DIN-Normen, über die Vorschriften der Bauordnungen sowie die berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes;
Anfertigen von Entwurfs-, Teil- und Sonderzeichnungen sowie von Biege- und Schalungsplänen;
Ausführen von Arbeiten nach gegebenen Plänen und Berechnungen;
Aufstellen von Massenberechnungen, Leistungsverzeichnissen und Bauabrechnungen;
Abstecken von Bauwerken nach gegebenen Festpunkten, Höhenaufnahme des Baugeländes;
Herstellen von Betonschalungen und Lehrgerüsten;
Herstellen, Verarbeiten, Nachbehandeln und Prüfen von Beton;
Herstellen von Bewehrungen;
Herstellen von Beton- und Stahlbetonfertigteilen;
Ausführen von Betoninstandsetzungsarbeiten;
Behandeln und Bearbeiten von Betonoberflächen, Maßnahmen des Oberflächenschutzes;
Ausführen von Glasstahlbetonarbeiten sowie Vermauern und Verlegen von Glasbausteinen;
Herstellen von Mauerwerk aus künstlichen und natürlichen Steinen;
Be- und Verarbeiten der Bau- und Hilfsstoffe;
Verbinden, Befestigen und Montieren von Bauteilen und Hilfskonstruktionen;
Verarbeiten von Stoffen zur Wärme- und Schalldämmung sowie zum Brand- und Feuchtigkeitsschutz;
Herstellen von Zement-Estrichen und Verlegen von Bodenbelägen aus Steinen und Platten;
Ausführen von Unterfangungen und Absteifungen;
Auf- und Abbauen von Arbeits- und Schutzgerüsten.