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Betriebe wollen kurzen Prozess

Betriebe wollen kurzen Prozess

Ist schnelles Recht „gutes“ Recht? Ab 2005 sollen Gläubiger noch während eines schwebenden Verfahrens ihr Geld einfordern können.

Ist schnelles Recht gutes Recht? Ab 2005 sollen Gläubiger noch während eines schwebenden Verfahrens ihr Geld einfordern können.

Prozesse, die sich endlos hinziehen. Gläubiger, die vergeblich auf ein schnelles Urteil hoffen. Betriebe, denen das lange Warten aufs hart verdiente Geld den Todesstoß versetzt. Diese Kausalkette könnte bald durchbrochen werden. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) will die Zivilprozessordnung um die Möglichkeit der vorläufigen Zahlungsanordnung ergänzen.

"Dadurch könnte ein Richter dem Gläubiger bereits während des Prozesses vorläufig einen Teil seiner Forderung zusprechen. Es muss allerdings relativ sicher sein, dass die Klage letztendlich erfolgreich sein wird", sagt BMJ-Sprecherin Christiane Wirtz. Darüber hinaus müssten dem Gläubiger durch die lange Prozessdauer besondere Nachteile drohen, was beispielsweise gegeben sei, wenn wegen "bestimmter Außenstände die Insolvenz" drohe.

Hintergrund: Über die exakte Höhe einer Forderung wird häufig in komplizierten Gutachterverfahren gestritten. Gleichzeitig muss ein Betriebsinhaber bislang auf ein abschließendes Urteil warten, um an sein Geld zu kommen.

Die vorläufige Zahlungsanordnung ist nur ein - wenn auch der vielleicht wichtigste - Teil eines Maßnahmenpaketes, auf das sich die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft-Zahlungsmoral geeinigt hat. Ein grober Entwurf existiert schon seit Monaten, jetzt liegen konkrete Ideen vor.

Einige Vorschläge in Kurzform:

Der Geldfluss vom Generalunternehmer an einen Subunternehmer soll erleichtert werden. Wenn ein Bauherr einem "Sub" bescheinigt, dass dieser seine Arbeit erledigt hat, wäre der Generalunternehmer in der Zahlungspflicht - auch dann, wenn er noch kein Geld vom Auftraggeber erhalten hat.

Unwesentliche Mängel sollen für den Auftraggeber nicht länger ein Grund sein, den Geldhahn abzudrehen.

Der so genannte Druckzuschlag soll reduziert werden. Wenn Nachbesserungen anstehen, können unzufriedene Bauherren bislang das Dreifache der voraussichtlichen Nachbesserungskosten einbehalten. Der zweifache Betrag reiche aus, meinen die Bund-Länder-Experten.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die geplanten Maßnahmen in einem Pressegespräch als "Quantensprung" bezeichnet. Wenn ein Unternehmen darauf warte, dass eine fällige Rechnung bezahlt werde, sei "schnelles Recht auch gutes Recht".

Die Arbeit der Bundesregierung und ihres Ministeriums könne sie damit nicht meinen, kritisiert Elmar Esser, Leiter der Rechtsabteilung des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB). An dem Punkt, an dem Zypries jetzt "Hurra" schreie, habe man schon vor Jahren stehen müssen.

Das wirft die Frage auf: Wann werden die aktuellen Pläne verwirklicht? "Wir gehen davon aus, dass die Änderungen Anfang 2005 in Kraft treten können", sagt BMJ-Sprecherin Wirtz.

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