Foto: Alexander Paul Thomass - stock.adobe.com
Mann sitzt auf einem Stapel mit Geldmünzen, die auf mehreren Geldscheinen liegen.

Recht

Betriebliche Altersvorsorge: Kündigung wegen Geldmangel?

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge zahlt ein Arbeitgeber für einen Mitarbeiter in eine Direktversicherung ein. Muss er die Police kündigen, wenn der Mitarbeiter das wegen Geldbedarf verlangt?

Der Fall: Ein Arbeitgeber schließt im Jahr 2001 mit einem Mitarbeiter eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Danach verpflichtet sich das Unternehmen dazu, jährlich etwa 1000 Euro in eine Direktversicherung zugunsten des Arbeitnehmers einzuzahlen. Seit 2009 ruht der Vertrag. Schließlich verklagt der Mitarbeiter seinen Arbeitgeber und verlangt, dass der den Versicherungsvertrag kündigt. Der Mitarbeiter befinde sich in einer finanziellen Notlage, begründet er sein Handeln.

Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Die im Betriebsrentengesetz geregelte Entgeltumwandlung diene dazu, den Lebensstandard des Arbeitnehmers im Alter zumindest teilweise abzusichern. Mit dieser Zwecksetzung ist es nach Einschätzung der Richter nicht vereinbar, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen könnte, die Direktversicherung deshalb zu kündigen, damit er das bereits angesparte Kapital für den Ausgleich von Schulden verwenden kann. (red)

BAG, Urteil vom 26. April 2018, Az.: 3 AZR 586/16

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/betriebsrentenreform-verstaendlich-erklaert[/embed]

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Urteil

Betriebliche Altersvorsorge: Wer zahlt bei Fehlern?

Wer seine Mitarbeiter über betriebliche Altersvorsorge informiert, muss sicherstellen, dass die Informationen korrekt und vollständig sind – auch wenn andere sie geben.

    • Recht, Arbeitsrecht
Handwerk Archiv

Ab 2002 Anspruch auf Betriebsrente

Ab 2002 Anspruch auf Betriebsrente

Der ZDH hat ein neues Altersvorsorge-Konzept entwickelt: Mitarbeiter sollen über Arbeitszeitkonten im Jahresverlauf Guthaben bilden, die spätestens am Jahresende durch eine Direktversicherung in betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Chefsache: Betriebliche Altersvorsorge

Chefsache: Betriebliche Altersvorsorge

Spätestens seit der anhaltenden Renten-Diskussion ist klar: Jeder muss privat etwas für seine auskömmliche finanzielle Versorgung im Alter tun. Mit Riesters Renten-Reform wird nicht nur die private, sondern auch die betriebliche Altersvorsorge ausgebaut.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Königsweg Direktversicherung

Königsweg Direktversicherung

In kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben setzt man in puncto betrieblicher Altersvorsorge oftmals auf die Direktversicherung. Seit Beginn des Jahres winken Arbeitnehmern sogar Riester-Zulagen.

    • Archiv