Statistisch betrachtet scheinen sich Betriebsprüfer kaum für kleine und mittlere Unternehmen zu interessieren:
- Mittlere Betriebe werden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nur alle 14,5 Jahre einmal geprüft.
- Kleinbetriebe bekommen nur alle 30 Jahre Besuch.
- Kleinstunternehmen mit weniger als 17.500 Euro Jahresgewinn sehen einen Prüfer theoretisch sogar nur alle 96 Jahre.
Bedeutet das nun, dass Unregelmäßigkeiten bei der Steuer wahrscheinlich gar nicht auffliegen würden? Das wäre ein großer Irrtum, warnt Steuerberater Dirk Witte aus Oldenburg: „In der Praxis werden gerade Handwerker viel häufiger überprüft, als diese Zahlen den Anschein erwecken.“ Und das geht oft auch ohne Betriebsprüfer.
Keine Steuererklärung geht heute ungeprüft durch. "Jeder Betrieb wird zumindest intern überprüft“, warnt Witte. Der Betriebsprüfer kommt nur zu jenen, die bei der internen Prüfung auffallen.
Einen großen Teil der Arbeit nimmt den Beamten dabei die EDV ab. Schon seit 2007 werden die Daten der Einnahmen-Überschussrechner (Anlage EÜR) digital erfasst - und lassen sich per Software entsprechend schnell analysieren. „Da rutscht kein verdächtiger Betrieb mehr durch“, weiß Witte. Voraussichtlich ab Ende 2012 gilt das dann auch für bilanzierende Unternehmen - wenn bis dahin die E-Bilanz tatsächlich kommt.
Nächste Seiten:
Diese 4 Punkte prüft der Fiskus immer genau
Diese 4 Punkte prüft der Fiskus immer genau
Nach Wittes Erfahrung achtet die Finanzverwaltung bei ihren internen Prüfungen besonders auf die folgenden Punkte:
Sind die Ergebnisse plausibel?
Das Finanzamt verfügt über Richtwertsammlungen für jede Branche. Anhand dieser Richtwerte überprüfen die Beamten, ob Umsatz, Gewinn, Personalkosten, Materialkosten und andere Angaben stimmig sind und zur Unternehmensgröße passen.
Sind private Entnahmen erfasst?
In einigen Gewerken kommt es öfter vor, dass Unternehmer Produkte für den eigenen Verbrauch entnehmen, zum Beispiel in den Nahrungsgewerken. Auch diese „unentgeltlichen Wertabgaben“ prüft der Fiskus genau und hat dazu eine Vergleichstabelle: Hat der Unternehmer die Wertabgabe überhaupt berücksichtigt? Passen sie zur Tabelle oder sind Abweichungen zumindest durch genaue Aufzeichnungen belegt?
Wie viel wurde auf „sonstigen Konten“ gebucht?
„Bei Betriebsausgaben kann es gelegentlich vorkommen, dass sie im Kontenrahmen nicht richtig verbucht werden“, weiß Witte. Gibt es kein passend erscheinendes Konto, bucht der Buchhalter auf ein „Sonstiges“-Konto. „Wenn regelmäßig nicht richtig gebucht wird, kann sich dieses Konto ziemlich aufblähen. Ab einem bestimmten Betrag fasst die Finanzverwaltung dann einfach nach.“, warnt der Experte.
Stimmt der Gesamteindruck?
Auch der äußere Eindruck spielt eine Rolle, zum Beispiel wie aussagekräftig und übersichtlich ein Jahresabschluss ist. „Wenn ein Unternehmer unvollständige Angaben macht oder unübersichtliche Unterlagen abgibt, dann macht er die Innendienstmitarbeiter zumindest aufmerksam.“
Nächste Seite: Wie Sie der Steuerbonus zum Kandidaten für den Betriebsprüfer macht!
Steuerbonus löst Betriebsprüfung aus
Die internen Kontrollen des Finanzamtes greifen bei jeder Steuererklärung für jede Branche. Dass Handwerker nach Wittes Erfahrung dennoch öfter als andere Branchen geprüft werden, hat einen anderen Grund: Der Steuerberater macht dafür den „Steuerbonus“ verantwortlich.
„Seit Privatkunden Handwerkerrechnungen steuerlich geltend machen können, erhält die Finanzverwaltung dadurch unglaublich viele Kontrollmitteilungen.“ Je mehr Mitteilungen vorliegen, desto wahrscheinlicher sei es, dass ein Handwerker in die Prüfung komme - auch ohne einen Anfangsverdacht. „Da muss nichts vorliegen, aber ein paar Stunden wird der Betriebsprüfer sich trotzdem Zeit nehmen, um die entsprechenden Buchungen zu kontrollieren.“
Weitere Infos zum Thema: